Wien: Frau beim Sonnenbaden sexuell belästigt – nur sechs Monate Haft für Syrer
Obwohl ein Syrer in Wien eine Frau beim Sonnenbaden sexuell bedrängt haben soll, verhängte das Gericht nur eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten.
Der junge Syrer muss für seine Taten sechs Monate unbedingt in Haft, sofern das Urteil rechtskräftig wird. (Symbolbild)
© IMAGO / Funke Foto ServicesWien. – Ein 21-jähriger Syrer ist am Montag wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine junge Frau im Naherholungsgebiet Wienerberg zu sechs Monaten unbedingter Haft und weiteren 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frau beim Sonnenbaden überfallen
Die Tat soll sich am 20. Juli 2023 am Großen Teich im Wiener Naherholungsgebiet Favoriten ereignet haben, wie unzensuriert berichtet. Die heute 23-jährige Frau hatte sich abseits anderer Badegäste niedergelassen, als ein Mann sie ansprach. Der Syrer fragte, ob er sich zu ihr setzen dürfe. Aus Verlegenheit stimmte sie zu. Die Situation eskalierte rasch: Laut der Darstellung des Opfers begann der Mann, zu masturbieren, und fragte sie nach ihren Kontaktdaten sowie danach, ob sie einen Freund habe. Daraufhin zog sich die Frau an und flüchtete schreiend. Dabei konnte sie noch zwei Fotos des Mannes mit ihrem Handy machen.
Angriff im Gebüsch
Der Mann verfolgte die Frau weiter. Als sie ihn zur Rede stellte und ihn fragte, ob er „deppert“ sei, packte er sie von hinten und zog sie in ein Gebüsch. Der Angriff wurde offenbar durch die Hilferufe des Opfers beendet, der Täter flüchtete.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Die Tat habe nicht stattgefunden, sagte er. Er könne sich an nichts erinnern. Zudem erklärte er, dass es für ihn als Muslim „haram“ sei, Frauen auch nur anzuschauen, geschweige denn sie sexuell zu belästigen. Das Opfer kenne er nicht, behauptete er. Es gebe keine Zeugen und keine Beweise. Nur mithilfe eines Gesichtserkennungsprogramms gelang die Identifikation des Mannes. Die Richterin zeigte sich jedoch überzeugt vom Hergang. Es bestünden „überhaupt keine Zweifel, dass das so stattgefunden hat“.
Weitere Verfahren gegen den Angeklagten
Gegen den Syrer läuft ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Drohung mit dem Umbringen. Er soll im März gemeinsam mit fünf weiteren Personen einen Mann mit einem Messer und einer Pistole bedroht haben.
Neben der sechsmonatigen Haftstrafe sieht das Urteil vom Montag auch eine 24-monatige, bedingte Freiheitsstrafe vor. Zusätzlich ordnete das Gericht Bewährungshilfe und eine Sexualtherapie an. Während die Staatsanwältin das Urteil akzeptierte, nahm sich der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.