Gericht verurteilt Frau wegen grob fahrlässiger Tötung nach Corona-Infektion

Das Landesgericht Klagenfurt verurteilte eine 54-jährige Frau wegen grob fahrlässiger Tötung, weil sie trotz eines positiven Coronatests ihren Nachbarn angesteckt hatte, der in der Folge verstarb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Gericht verurteilt Frau wegen grob fahrlässiger Tötung nach Corona-Infektion

Eine Kärntnerin wurde verurteilt, weil sie einen Nachbarn mit Corona angesteckt hatte.

© IMAGO / Funke Foto Services

Klagenfurt. – In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landesgericht Klagenfurt eine 54-jährige Österreicherin wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Frau hatte Ende 2021 trotz eines positiven Coronatests im Hausflur Gespräche geführt, die nach Ansicht des Gerichts zur Ansteckung und zum Tod ihres schwer erkrankten Nachbarn führten. Der Nachbar starb an einer Lungenentzündung, die durch das Virus der Frau verursacht worden sein soll.

Das Gericht befand die Angeklagte der grob fahrlässigen Tötung für schuldig und verhängte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Außerdem muss sie eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro zahlen, insgesamt 800 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gutachter bestätigt Virusübereinstimmung

Ein Gutachter stellte fest, dass das Virus des Verstorbenen und das der Frau „annähernd zu 100 Prozent“ übereinstimmten, was sehr selten sei, da sich Coronaviren schnell veränderten. Diese hohe Übereinstimmung trug zur Entscheidungsfindung des Gerichts bei.

Bereits im Juli 2023 war die Frau wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Coronatests ihre Quarantäneauflagen missachtet und ohne Mundschutz Kontakt zu anderen Menschen gehabt. Der Tod des Nachbarn wird nun in einem gesonderten Verfahren verhandelt.

Richterin drückt Bedauern aus

In ihrer Urteilsbegründung drückte die Richterin ihr Mitgefühl aus und erklärte, dass sie die Situation der Angeklagten verstehe, da sich ähnliche Fälle wohl „hundertfach“ ereignet hätten. Dennoch sei es notwendig gewesen, das Ergebnis der Genanalyse zu berücksichtigen, um eine Schuldfeststellung zu ermöglichen.

Die Frau selbst bestritt, an Corona erkrankt zu sein. Sie habe an dem fraglichen Tag an einer Bronchitis gelitten und sei zu krank gewesen, um aufzustehen oder zu sprechen.

Das Urteil hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Kritiker sehen darin einen möglichen Präzedenzfall, der weitreichende Folgen für die Haftung bei Infektionen haben könnte. Das Urteil wirft die Frage auf, ob eine derart strenge rechtliche Bewertung im Kontext der Corona-Pandemie gerechtfertigt ist.

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