Abgeschoben, zurückgekehrt und geklaut: Serbe raubt 25.000 Euro Markenware in Berlin
Vor dem Amtsgericht Tiergarten wurden drei Angeklagte wegen Bandendiebstahls verurteilt, nachdem sie bei Peek & Cloppenburg Kleidung im Wert von 25.000 Euro gestohlen hatten. Das Gericht bescheinigte der Bande eine hohe kriminelle Energie.
Berlin. – In einem aktuellen Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten wurden drei Angeklagte wegen Bandendiebstahls verurteilt. Die Diebesbande hatte in Berlin bei der Modekette Peek & Cloppenburg Kleidung im Wert von 25.000 Euro gestohlen. Die Angeklagten Aleksandar D., Melisa M. und Tarek O. waren geständig. Die Berliner Zeitung berichtete über das Gerichtsverfahren.
Der 41-jährige Serbe Aleksandar D. war ins Visier der Ermittler geraten, nachdem er nach einer Abschiebung illegal nach Deutschland zurückgekehrt war. D. war zuvor in Serbien gescheitert; seine Schwester erwartete in Deutschland ein Kind, was ihn veranlasste, erneut nach Deutschland einzureisen. Die enge familiäre Bindung trug zu seiner Entscheidung bei, doch er fand erneut keine legale Arbeitsmöglichkeit und geriet in die Kriminalität.
Gericht sieht „hohe kriminelle Energie“
Die Ermittler fanden heraus, dass D. Melisa M. und den Sicherheitsmann Tarek O. kennengelernt hatte. O., der zeitweise allein für die Sicherheit bei Peek & Cloppenburg zuständig war, ermöglichte es dem Trio, die Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen. Melisa M. und zwei weitere Frauen, von denen eine unerkannt blieb, trugen die gestohlenen Kleidungsstücke nach draußen, während D. das Personal ablenkte und O. den Fluchtweg sicherte.
Das Gericht erkenne eine „hohe kriminelle Energie“ der Bande und wies auf die „arbeitsteilige Vorgehensweise“ sowie die „hohe Schadenssumme“ hin, schreibt die Berliner Zeitung. Melisa M. erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, Tarek O. eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten; beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Aleksandar D. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Vor der Urteilsverkündung hatte D. versprochen, freiwillig auszureisen. Nun muss er aber erst einmal seine Haftstrafe absitzen.