Dank Trump: Erste weiße Flüchtlinge aus Südafrika in den USA gelandet
Die ersten als Flüchtlinge anerkannten weißen Südafrikaner sind inzwischen in Washington gelandet. Aufnahmen davon kursieren im Internet.
Trump begründete die Aufnahme weißer Südafrikaner damit, dass diese von einem Genozid betroffen seien.
© IMAGO / ZUMA Press WireJohannesburg/Washington, D. C. – Am Montag begrüßte der US-Vizeaußenminister Christopher Landau 59 weiße Südafrikaner in einem Hangar des Flughafens Dulles in Washington, denen die Trump-Administration den Flüchtlingsstatus zuerkannt hatte. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wird die Gruppe in den kommenden Monaten auf verschiedene Bundesstaaten verteilt.
Der US-Präsident rechtfertigte die Aufnahme dieser Personengruppe damit, dass ein Genozid an ihr begangen werde. Zugleich versicherte er, dass er sie nicht bevorzuge, nur weil sie weiß sei, und erklärte, dass die Rasse für ihn keinen Unterschied mache.
Die Episkopalkirche kündigte aufgrund des Schritts der Trump-Administration nun aber an, künftig nicht mehr an Flüchtlingsprogrammen der Regierung mitzuarbeiten. Prälat Sean Rowe schrieb dazu, dass eine Gruppe von Flüchtlingen, „ausgewählt auf hoch ungewöhnliche Weise“, bevorzugte Behandlung gegenüber vielen anderen erhalte, die seit Jahren in Flüchtlingslagern oder unter gefährlichen Bedingungen warten würden.
Landrechtsdebatte als Fluchtursache
Unterdessen wies Landau auf eine neue Landgesetzgebung Südafrikas hin, die staatliche Enteignungen erleichtern soll. Er verglich die Situation mancher eingereister Bauernfamilien mit der Flucht seines Vaters vor den Nationalsozialisten. Charl Kleinhaus, der mit seiner Familie in Buffalo (New York) angesiedelt werden soll, sagte gegenüber Reuters, er sei bedroht worden: „Wir hätten nie erwartet, dass diese Landenteignung so weit gehen würde.“
Die Regierung in Pretoria betont laut der Nachrichtenagentur unterdessen, dass es keine Hinweise auf eine gezielte Verfolgung von Weißen in Südafrika gebe, und lehnt den Begriff „weißer Genozid“ als unbelegt ab.