Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass mehrere zentrale Coronamaßnahmen in Sachsen aus dem Frühjahr 2021 verfassungswidrig waren. Das Gericht rügte insbesondere die harten Einschränkungen bei Beerdigungen.
Ich bin am Dienstag über mich erschrocken, als ich die Landesnachrichten von Sachsen-Anhalt (Link) gesehen habe. Mir wurde plötzlich bewusst, dass ich in Wahrheit begonnen hatte, mich mit dem ganzen Corona-Zirkus fast resignativ abzufinden. Bis sie mir diesen sogenannten Öffnungsplan gezeigt haben: