Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Abschiebung eines psychisch kranken Sexualstraftäters gestoppt, da die medizinische Versorgung in der Türkei nicht ausreichend gesichert sei.
Eine muslimische Schülerin in Düsseldorf darf laut Gericht im Unterricht keinen Niqab tragen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit einer offenen Kommunikation und dem Bildungsauftrag der Schule.