Freilich #35: Und tschüss!

arbeitsgericht hamburg

Urteil: Bundesamt muss Kündigung wegen Weigerung zum Gendern zurücknehmen
Gesellschaft
26.8.2025

Urteil: Bundesamt muss Kündigung wegen Weigerung zum Gendern zurücknehmen

Das Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden: Weder Abmahnungen noch eine Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich weigert zu gendern, sind rechtens.

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