Andreas Kempers faschistischer Fluss (I): Höcke & das staatliche Gewaltmonopol

Bernhard Straßer setzt sich in einer dreiteiligen Artikelreihe kritisch mit den Vorwürfen des linken Soziologen Andreas Kemper gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke auseinander. Im ersten Teil möchte unser Gastautor wissen: „Stellt Björn Höcke das Gewaltmonopol des Staates infrage?“
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14 Minuten Lesezeit

Eine Recherche von Bernhard Straßer

Seit dem Aufstieg der AfD im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 hat sich geradezu ein eigenes Genre von Artikeln und Büchern entwickelt, die in eindringlichen Tönen vor den Zielen und Ideen der Partei warnen. Die Analyse folgt in der Regel einem „Wolf im Schafspelz“-Schema: die AfD, so klärt der Autor auf, wirke womöglich bürgerlich, demokratisch, gar attraktiv auf den naiven Betrachter – doch sei das nur eine gekonnte Verharmlosungsstrategie, während hinter der Fassade die alten rechtsradikalen Ideen lauern würden, nur zu gerne bereit, das angespannte gesellschaftliche Klima zu nutzen, um auf die politische Bühne zurückzukehren.

Wortwahl gegen AfD verschärft

Der Ton dieses Genres verschärft sich von Jahr zu Jahr. 2015 noch wollte man die AfD in Abgrenzung zur CDU lediglich als „nationalistisch“, „reaktionär“ oder „rechtskonservativ“ bezeichnen. In der Folge tauchten zunehmend Begriffe aus der klassischen Faschismustheorie wie „demokratiefeindlich“, „autoritär“ oder gar „antisemitisch“ auf, die kaum noch in Verbindung mit dem AfD-Programm stehen. Und mittlerweile wird auch in konservativen Medien die AfD unverhohlen mit „Faschismus“ oder „Nationalsozialismus“ in Verbindung gebracht. Wobei als Nachweis desselben gemeinhin die freien Assoziationen des Autors bezüglich Wortwahl oder Auftreten ausreichend zu sein scheinen, um diesen vernichtenden Vorwurf zu äußern.

Da im polarisierten Klima kaum jemand es wagen will, die AfD zu verteidigen und Widerspruch einzulegen, hat der Diskurs über die AfD die Dynamik eines gegenseitigen Überbietungswettbewerbs entwickelt, bei dem die Protagonisten sich zunehmend jedes Begründungs- oder Argumentationszwanges enthoben fühlen. Es scheint vielmehr, als ob möglichst extreme, möglichst emotional und empört vorgebrachte Beschuldigungen den moralischen Ruf des Autoren sogar noch erhöhen würden.

Kemper wirft Höcke „Faschismus“ vor

Und wo schon die Spekulation ins Blaue als überzeugendes Demonstrieren von “Haltung” angesehen wird, können bereits marginalste Nachweis-Versuche des vorgängig in Dutzenden Texten Herbeigeraunten sich geradezu kanonischer Bedeutung erfreuen. Einen solchen Fall stellt beispielsweise der Soziologe Andreas Kemper dar, der als Publizist und Aktivist im Umfeld von Heinrich-Böll-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung wirkt. Bekannt wurde er dadurch, dass er 2018 als praktisch einziger AfD-Kritiker Björn Höckes Buch „Nie zweimal in denselben Fluß“ tatsächlich las und darüber einen Artikel verfasste, womit er Höckes „Faschismus“ nachzuweisen gedachte. Dieser schmale Artikel wurde derart einflussreich, dass sogar Stephan Kramer, der Chef der Thüringer Verfassungsschutzes, daraus zitierte, um die Beobachtung der AfD zu begründen.

Der Artikel, mit „Björn Höckes faschistischer Fluss – der völkische Machiavellismus des AfD-Politikers“ überschrieben, soll hier nun näher betrachtet werden. Diese Betrachtung hat sich als außerordentlich extensives Projekt erwiesen, da Andreas Kemper, wie sich zeigen wird, derart systematisch und durchgehend Quellen und Zitate falsch verwendet und methodisch so dilettantisch agiert, dass das Material mit zunehmender Recherche immer weiter anwuchs.

Zwei Auftritte von Höcke

Aus dem geplanten Artikel wurde also eine Artikelserie aus drei Teilen. Im ersten Teil wird es lediglich um den ersten Absatz von Kempers Artikel gehen, einer Schilderung zweier Auftritte Höckes. Im zweiten Teil dann sehen wir uns seine Rezension von Höckes Buch “Nie zweimal in denselben Fluß” näher an. Und der dritte Teil wird sich mit Kempers bereits 2016 via Rosa-Luxemburg-Stiftung erschienener Studie befassen, mit der er den wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass Höcke ein Faschist sei, zu liefern verspricht.

Es wird aufregend, so viel sei gesagt. Also, ans Werk. Im ersten Abschnitt, „Wölfe mitten im Mai“ „schildert“ Kemper einleitend Szenen aus Höckes öffentlichen Auftritten:

„Nur wenige Wochen nach dem Freifahrtschein durch den Bundesvorstand im Mai 2018 scheint Höcke den nächsten Schritt in seiner faschistischen Agenda zu gehen: das mehr als nur implizite Infragestellen des Gewaltmonopols des Staates. Höcke erklärte am 17. Juni 2018 den Volksaufstand 1953 in der DDR zum Vorbild und posierte dabei auf einem Bild vor Steine schmeißenden Demonstranten, mit dem zu einer Kundgebung am 17. Juni 2018 geworben wurde. Hier erklärte Höcke, dass die Zeit des Redens vorbei sei, er gab der Polizei ‚fünf Minuten‘ Zeit, die weit entfernte Gegenkundgebung aufzulösen und unterbrach seine Rede. Ein Pulk der AfD setzte sich bedrohlich in Richtung Gegenkundgebung in Bewegung. Diese packte die Sachen, Höcke ging wieder ans Mikro und sagte, manchmal müsse man das Recht in die eigenen Hände nehmen, die Polizei sei von ihren Führern verlassen worden, man müsse sie darin unterstützen, das Recht umzusetzen.

Im selben Monat erklärte Höcke beim Kyffhäusertreffen, dass nun die Zeit des Wolfes sei. Wenn eine AfD-Demo behindert werde, würde der Polizei fortan fünf Minuten Zeit gegeben, danach werde die Demo beendet und tausend Patrioten würden im Rücken der Gegendemonstranten auftauchen. Schon zuvor hatte Höcke die Bundespolizei aufgefordert ihren Vorgesetzten nicht mehr zu folgen, mit der Drohung, dass sie nach der Machtübernahme ‚des Volkes‘ zur Rechenschaft gezogen werden würden.“

https://www.linksnet.de/artikel/47521

Quellenprüfung zeigt Diskrepanz

In diesem Absatz ist sehr viel Material kompiliert, das in der Zusammenstellung ein auf den ersten Blick kohärent scheinendes, bedrohliches Szenario aufbaut: Höcke, so wird impliziert, rufe zum gewaltsamen Aufstand auf, um ein faschistisches System in Deutschland zu installieren. Dass Höcke eine “faschistische Agenda” verfolgt, nimmt Kemper dabei schon als erwiesen an.

Doch überprüft man die Originalquellen, bei denen es sich im Wesentlichen um zwei Veranstaltungen im Juni 2018 handelt, stößt man auf eine faszinierende Diskrepanz, im Kontext stellt sich ein ganz anderer Zusammenhang dar, bei dem es hauptsächlich um eine störende Gegendemonstration geht. Hier die ungekürzte Transkription des zur Debatte stehenden Teils der ersten Veranstaltung, Höckes Auftritt beim „Tag der Patrioten“ am 17. Juni 2018 in Mödlareuth.

„Ein wunderschöner Sommertag, eine festartige Stimmung, Patrioten sind versammelt, um diesen 17. Juni als ihren Gedenktag, als ihren authentischen Nationalfeiertag in Würde und mit Freude unter Gleichgesinnten zu begehen. Und dazu haben wir das Recht, diese Versammlung ist angemeldet worden, sie ist ordnungsgemäß angemeldet worden und diese Versammlung ist genehmigt worden. Die Versammlungsauflagen wurden vorgelesen und wir verhalten uns so wie das die Versammlungsauflagen von uns verlangen, wie das der Staat von uns verlangt, weil wir staatstreue Bürger sind, selbstverständlich, was denn sonst. Es ist für mich ein Defizit des Versammlungsrechts, dass Versammlungen, die natürlich auch politischer Art sind, dann von Gegengruppen sabotiert werden können. Paragraph 21 des Versammlungsrechts ist knallhart und eisenhart, da steht nämlich drin: Wer angemeldete und genehmigte Veranstaltungen stört, [Höcke hält inne, deutet schweigend ins Off, in Richtung der Gegendemonstranten, deren laute Musik im Hintergrund wummert] wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft. Diese Veranstaltung, diese Versammlung wird gerade gestört, oder denkt ihr, sie wird nicht gestört? [Zustimmung im Publikum] Ich sehe etwa 1.000 Leute vor mir und ich denke, diese 1.000 Leute werden danach zur bayerischen Polizei gehen und ihre Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen Paragraph 21 aufgeben, ist das richtig? [Zustimmung] Und liebe Freunde, eins haben meine Vorredner auch schon in der notwendigen Deutlichkeit gesagt: Wir als staatstreue Bürger, wir haben jetzt bis hierher immer nur geredet, die Zeit des Redens ist jetzt vorbei. Wir haben das Recht, uns als freie Menschen in einem angeblich freien Land ohne Waffen, ohne Anmeldung jederzeit überall zu versammeln. Und ich fordere jetzt die bayerische Polizei ultimativ auf, Paragraph 21 des Versammlungsrechtes durchzusetzen. Ich gebe ihr dazu fünf Minuten Zeit. [Höcke verlässt die Bühne. Schnitt. Der Organisator kündigt die Rückkehr Höckes an, der federnden Schrittes und sichtbar gut gelaunt dann auf das Podium zurückkehrt.]

Ja, liebe Freunde, ich danke euch, ich danke euch für diese gute Art des bürgerlichen Protestes. Ja, es geht nicht anders, wir müssen manchmal auch tatsächlich zeigen, das wir es ernst meinen. Und ich weiß auch, dass in dieser schlimmen [? – unverständlich] unsere Polizei steht, die grundsätzlich sehr gutwillig ist, aber diese Polizei ist von ihren Dienstvorgesetzten, und von der politischen Führung will ich gar nicht reden, ja leider auch verlassen worden und ist oft unsicher. Deswegen ist es gut, wenn selbstbewusste Bürger, die ihr Recht, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit in so vorbildlicher Art und Weise wie wir das heute tun, in die Hand nehmen und davon Gebrauch machen, der Polizei zeigen: Wir stehen auf eurer Seite, wir schützen euch, wir unterstützen euch bei der Durchsetzung von Recht und Gesetz.“

Die Situation nahm sich also dergestalt aus: Wie auch der Bericht eines Augenzeugen auf PI-News (leider hatte ansonsten kein deutsches Medium Interesse an einer Schilderung der Abläufe) bestätigt: die genehmigte Höcke-Veranstaltung wurde von einer Gegendemonstration mittels einer enorm lauten Musikanlage bewusst gestört. Auch Proteste gegen diese offenbar auch von der Polizei vor Ort als unzulässig aufgefasste Belästigung blieben zunächst folgenlos. Die Veranstalter beschwerten sich mehrmals bei der Polizei über den Lärm, die Polizei mahnte daraufhin die Gegendemonstranten, diese senkten dann kurzzeitig den Pegel, um ihn danach wieder hochzudrehen, und das Spiel, frustrierend für die Veranstalter, begann von vorn.

Höcke betont Staats- und Gesetzestreue

Höcke will hier folglich nicht das Gewaltmonopol des Staates infragestellen, wie Kemper das behauptet, im Gegenteil betont er geradezu pathetisch die eigene Staats- und Gesetzestreue. Was er allerdings fordert, ist die Durchsetzung des ihm zustehenden Rechtes, nämlich auf ungestörte Durchführung seiner eigenen, angemeldeten Versammlung.

Und als Druckmittel gegenüber einer Polizei – denn er muss in dieser Situation paradoxerweise auf die Polizei einwirken, um sie zur Durchführung der ihr eigentlich aufgetragenen Aufgabe zu bewegen – wählt er nicht Gewalt und Terror, wie Kemper das impliziert, sondern die ungemein „faschistische“ Idee, dass alle 1.000 Versammlungsteilnehmer einzeln Anzeigen aufgeben, um damit der Polizei eine Unmenge sinnloser, bürokratischer Arbeit aufzubürden.

Nachdem Höcke also die Bühne verlassen hatte, zogen, wie ein anderer Augenzeuge schildert, die Teilnehmer genau bis zu einem von der Polizei gezogenen Absperrband, das Demo und Gegendemo voneinander trennte, und begannen lautstark „Abschalten! Abschalten!“ zu skandieren. Daraufhin drehte die Polizei den Gegendemonstranten endgültig den Strom ab. Nicht der „bedrohliche Pulk der AfD“ also hat die Gegendemonstranten durch Einschüchterung vertrieben, sondern die Polizei durch Abdrehen des Stromes. Ohne Strom war keine weitere Sabotage der Höcke-Veranstaltung mittels lauter Musik mehr möglich, weshalb sie demotiviert von dannen zogen.

Vorbildlich staatsbürgerliches Verhalten

Wobei, wie PI-News weiter ausführt, weniger das Skandieren ausschlaggebend gewesen sein mag als die Unterbrechung, denn: „Wird die Polizei bei einer erzwungenen Unterbrechung einer genehmigten Versammlung nicht aktiv, kann sie haftbar – und damit schadenersatzpflichtig – gemacht werden.“ Indem Höcke in Kenntnis geltenden Rechts also erst offiziell eine Störung konstatierte und danach aufgrund dieser Störung die Veranstaltung unterbrach, zwang er die Polizei dazu, tätig zu werden, um mögliche Schadensersatzforderungen aufgrund Untätigkeit zu vermeiden.

Auch wer Höcke politisch ablehnt, müsste hier fairerweise also ein durchaus vorbildlich staatsbürgerliches Verhalten attestieren, friedlich und im Einklang mit dem Gesetz.

Kemper montiert Phantasie-Collage

Kemper dagegen unterschlägt auf eine Weise, die schon an der Grenze zur Fälschung steht, ganz wesentliche Aspekte und montiert einzelne Versatzstücke zu einer Phantasie-Collage zusammen, die mit dem tatsächlichen Vorgang kaum mehr etwas gemein hat. Er mogelt Höcke sogar noch den Begriff „Führer“ unter. „Die Polizei sei von ihren Führern verlassen worden“, behauptet Höcke laut Kemper. Tatsächlich benutzt Höcke den deutlich neutraler konnotierten Begriff „Führung“. Kemper lässt also nicht nur wesentliche Aspekte der dortigen Ereignisse weg, sondern legt ihm sogar fremde Worte in den Mund, um für den Leser einen manipulativ raunenden Assoziationsraum zu erzeugen.

Der nächste Absatz handelt von Höckes Rede beim Kyffhäuser-Treffen am 23. Juni 2018, also genau eine Woche später. Auch davon existiert ein öffentlich zugänglicher Video-Mitschnitt, hier die ausschlaggebende Passage:

„In Mödlareuth haben wir uns so verhalten wie es sich für anständige Patrioten und treue Staatsbürger gehört: gesetzeskonform, aber trotzdem beharrlich. Das ist die Kombination der Zukunft, wie gesagt, die Schafszeit ist vorbei, und, liebe Freunde, wenn die vom Establishment korrumpierte Polizeiführung, und ich spreche jetzt nicht von den Beamten auf der Straße, die ja oft auf unserer Seite sind, und die ihren Dienst tun, wie sie es tun müssen, wie die Befehlslage ist, wenn die korrumpierte Polizeiführung die Durchsetzung unseres Versammlungsrechtes verschleppt oder verweigert, wird sie in Zukunft mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden eingedeckt bis sie quietscht.

Paragraph 21, und ihr seid alle aktive Demonstranten, das weiß ich, und einige Versammlungsleiter sind auch unter euch – Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes ist eisenhart und klar und deutlich zu erkennen, was der Inhalt dieses Paragraphen 21 ist. Da steht nämlich: Wer angemeldete Versammlungen stört, der wird mit Gefängnis mit bis zu drei Jahren bestraft. Und in Mödlareuth war es so, dass uns 500, wir standen in Thüringen, 100 Meter entfernt auf der bayerischen Seite ein Haufen übelmeinender und meistens ja auch übelriechender Gutmenschen gegenüberstand, die Lautsprecher installiert hatten, mit denen man wahrscheinlich ein Stadion von 50.000 Menschen beschallen hätte können, und die nichts anderes damit getan haben, als diesen Lautsprecher zu uns rüber zu wenden und dann immer wieder unsere Kundgebung zu stören. Das war ein eindeutiger Verstoß gegen Paragraph 21 des Versammlungsrechtes und das werden wir uns nicht mehr bieten lassen.

Und wenn ich dann nochmal an der Spitze eines Demonstrationszuges ’spazieren gehe‘ [offenbar Pegida-Anspielung] und in meinem Rücken spazieren 1.000 disziplinierte Patrioten und wir stoßen auf eine Barrikade von übelwollenden und oft übelriechenden Gutmenschen in der Anzahl 50, dann würde ich dem Versammlungsleiter sagen: Gehen Sie zum Polizeieinsatzleiter und sagen Sie ihm, dass er fünf Minuten Zeit hat, diese Störung des Versammlungsrechtes zu beenden. Und geben Sie dann Ihrem Versammlungsleiter, gebt Eurem Versammlungsleiter das gute Argument mit an die Hand, auf Artikel 8 des Grundgesetzes hinzuweisen, da steht nämlich drin: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Und dass die Versammlung aufgelöst wird – gesetzeskonform! – und das man sich gerade entschieden hat, in fünf Minuten 50 Meter im Rücken dieser Barrikade eine Spontandemonstration durchzuführen. Ihr werdet sehen, wie schnell diese Barrikade geräumt ist. Und so werden wir das in Zukunft machen. Ende der Durchsage!“

Wolf als Metapher

Man kann die von Höcke dort benutzte Wendung einer “Zeit des Wolfes” sicher kritisch betrachten, da der “Wolf” in der Tat sowohl im Nationalsozialismus als auch bei Rechtsextremen ein populäres Motiv ist, mit Assoziationen von Gewalt und dem Recht des Stärkeren aufgeladen. Im Kontext der Rede aber wird deutlich, dass es sich dabei eher um eine bloß martialische Metapher handelt, während der Inhalt wiederum um die Störung von Veranstaltungen kreist. Höckes barbarische Wolfsnatur scheint sich also im Wesentlichen darauf zu beschränken, die Polizei mit „Strafanzeigen und und Dienstaufsichtsbeschwerden“ einzudecken „bis sie quietscht“. Oder eine Blockade dadurch aufzuheben, dass man die eigene Demonstration offiziell auflöst und 50 Meter dahinter neu als „Spontandemonstration“ formiert. Die Kluft zwischen martialischer Wolfs-Metaphorik und kleinbürgerlicher Beschwerdementalität ist beinahe schon amüsant. Aber er stellt, wie auch in Mödlareuth, erkennbar nicht das Gewaltmonopol des Staates infrage, sondern präsentiert Möglichkeiten, wie auf legale, rechtstaatliche Weise mit solchen ja in der Tat widerrechtlichen Störungsversuchen umgegangen werden kann. Ein Angriff auf Staat, Gesetz oder geltende Ordnung ist dagegen nicht erkennbar.

Höcke fordert störungsfreie Veranstaltungen

Wo Höcke dann angeblich Polizisten dazu auffordert, nicht länger ihren Vorgesetzten zu folgen, oder sie gar zu bedrohen, wie Kemper behauptet, konnte ich leider nicht herausfinden, weder beim Kyffhäuser-Treffen noch in Mödlareuth waren entsprechende Aussagen auffindbar. Höcke scheint lediglich unter dem Eindruck zu stehen, dass die Sabotage seiner eigenen Veranstaltungen durch Gegendemonstranten von der Polizeiführung insgeheim aus politischen Gründen geduldet oder sogar gutgeheißen wird. Weshalb er dann an die Beamten vor Ort appelliert, trotz einer in seinen Augen „korrumpierten Polizeiführung“ gegen die Störer vorzugehen. Das mag man eventuell ein wenig paranoid finden, aber eigentlich wünscht Höcke von den Polizisten keinen Sturm auf Berlin, sondern lediglich die Möglichkeit, Veranstaltungen ohne Störung durchführen zu können.

Faszinierend aber, mit welcher Skrupellosigkeit (oder Wahnhaftigkeit) Kemper einzelne Aussagen, kurze Phrasen, Begriffe und eigene Erfindungen zu einer Phantasie-Collage verarbeitet, die kaum noch etwas mit dem tatsächlichen Geschehen zu tun hat. Und umso bedenklicher die Wirksamkeit eines solchen Machwerks in politisch polarisierten Zeiten, die den im Großen und Ganzen relativ biederen Anspruch auf ungestörte Durchführung genehmigter Veranstaltungen als ein „Infragestellen des Gewaltmonopols“ des Staates zurechtzufälschen gewillt ist.

Kemper-Artikel und Verfassungsschutz

Denn – das ist noch nicht das Ende der Geschichte. Kempers Artikel erschien am 27.8.2018. Bereits eine gute Woche später, am 6.9.2018, hielt der Thüringer Verfassungsschutz eine Pressekonferenz ab, worin die AfD von VS-Präsident Stephan Kramer zum als Kategorie gerade neu erfundenen „Prüffall“ erklärt wurde.

Dort zitiert er (ab Minute 44) den obigen Textabschnitt annähernd wortwörtlich, um die verfassungsfeindlichen Bestrebungen Björn Höckes aufzuzeigen. Weder Stephan Kramer noch die Behörde, die er leitet und der im Rahmen unserer demokratischen Ordnung eine enorme Verantwortung zukommt, haben es also offenkundig für notwendig gehalten, die Behauptungen dieses Artikels überhaupt einmal nachzuprüfen. Die Reden sind öffentlich auf YouTube zugänglich, es hätte lediglich eine geschätzte Stunde verbeamteter Arbeitszeit benötigt, um solche extremen Anschuldigungen zumindest einmal kurz gegenzulesen, bevor man öffentlich und mit dem ganzen Gewicht der Behörde einem Politiker und einer ganzen Partei verfassungsfeindliche Ziele vorwirft. Und wie es schwerfällt, bei Kempers rabiaten Verdrehungen noch redliche Motive zu vermuten, so fällt es ebenfalls schwer, Stephan Kramer und dem Thüringer Verfassungsschutz einer der Verantwortung des eigenen Amtes angemessene Sorgfalt zuzugestehen.

Stattdessen scheint es eher, dass für beide der Wunsch nach wirkungsvoller Bekämpfung der ungeliebten AfD größer war als die Bereitschaft, professionell zu arbeiten. Denn nicht nur Kemper tritt primär als politischer Aktivist in Erscheinung, auch Kramer wurde erst durch Bodo Ramelow 2015 als Präsident des Verfassungsschutzes installiert, obwohl er als Sozialpädagoge kaum den dafür notwendigen juristischen Hintergrund aufweist und bis heute Mitglied des Stiftungsrates der ganz am linken Rand positionierten Amadeu Antonio Stiftung ist.

Eine eigenartige Entscheidung

Darüberhinaus wurde unlängst bekannt, dass Kramers Entscheidung auch behördenintern zu massiven Konflikten geführt hat, da er das Referat Rechtsextremismus, das eigentlich mit der Beobachtung der AfD befasst wäre, bei der Einleitung des „Prüffalls“ anscheinend bewusst ausgeschlossen hatte. Statt des Referats Rechtsextremismus war das Referat Controlling mit der Aufgabe betraut worden. Ein eigenartige Entscheidung. Doch aus gutem Grund womöglich, da der dortige Referatsleiter laut einer geleakten Mail anscheinend bereits im Sommer 2018 davon wusste, dass die im Kemper-Artikel gemachten Anschuldigungen falsch waren und eindringlich gegen Kramers Vorgehen protestierte. So verhärtet sich ein äußerst fragwürdiger Eindruck.

Weiterlesen:

„“Andreas Kempers faschistischer Fluss (II): Ist Björn Höcke ein Machiavellist?“ TEIL 2

„“Andreas Kempers faschistischer Fluss: Ist Höcke ein Faschist?“ TEIL 3