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Millionen-Betrag: Erzbistum Köln zahlte hohe Spielschulden eines Priesters

Um einem überschuldeten Priester zu helfen, wurden insgesamt mehr als eine Million Euro gezahlt. Dies stößt teils auf sehr scharfe Kritik, insbesondere da das Geld teilweise aus einem Fonds stammt, mit dem auch Opfer sexuellen Missbrauchs unterstützt werden.
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Millionen-Betrag: Erzbistum Köln zahlte hohe Spielschulden eines Priesters

Symbolbild: Pixabay

Um einem überschuldeten Priester zu helfen, wurden insgesamt mehr als eine Million Euro gezahlt. Dies stößt teils auf sehr scharfe Kritik, insbesondere da das Geld teilweise aus einem Fonds stammt, mit dem auch Opfer sexuellen Missbrauchs unterstützt werden.

Köln. – Wie kürzlich bekannt wurde, hat das Erzbistum Köln insgesamt 1,15 Millionen Euro bezahlt, um private Spielschulden eines Geistlichen auszugleichen. Dies bestätigte das Erzbistum am Donnerstag. Demzufolge soll das Geld zum Teil aus einem Sondervermögen entnommen worden sein, aus dem auch die Zahlungen an Opfer von sexuellem Missbrauch geleistet werden. Zuerst berichteten der Kölner Stadt-Anzeiger und der WDR über den Skandal. Um welchen Priester es sich bei dem Spielsüchtigen handelt und ob er sich aktuell noch im Amt befindet, wurde bisher nicht bekannt.

Insgesamt 1,15 Millionen Euro für Spielschulden und Steuern

Den Berichten zufolge habe das Erzbistum Köln die Schulden in mehreren Tranchen beglichen, um den Priester aus seiner finanziellen Notlage zu helfen. Knapp eine halbe Million wurde von 2015 bis 2016 für die Schulden bezahlt. Dies geschah offenbar ohne ordnungsgemäße Versteuerung der Zuwendung. Die dann nachträgliche Versteuerung samt Zinsen habe das Erzbistum dann nochmals knapp 650.000 Euro gekostet. Alleine für die Strafzahlung zur Vermeidung eines drohenden Steuerverfahrens sollen 100.000 Euro ausgegeben wurden sein, so der WDR, der weiter einen Sprecher des Erzbistums zitiert, nach welchem die Mittel zum Teil aus einem Sondervermögen entnommen worden seien, aus dem eben auch die Zahlungen an Opfer von sexuellem Missbrauch geleistet werden. Die Lohnsteuerbegleichung plus Zinsen sei hingegen aus dem Personalkostenbudget des Erzbistums bezahlt worden. Konkret heißt dies: Rund 500.000 Euro sind demzufolge aus dem gleichen kirchlichen Sondervermögen entnommen worden, aus dem im Erzbistum auch die Opfer von Sexualstraftaten entschädigt werden sollen.

60 % der Opfer von Sexualstraften erhalten weniger als 20.000 Euro

Johannes Norpoth, Sprecher des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferenz, erklärte gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger, dass Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche seit Jahren für eine wirkliche Anerkennung ihres Leids kämpfen würden. Doch zeige sich das Erzbistum bei ihnen deutlich weniger großzügig. 60 Prozent der Antragssteller erhielten weniger als 20.000 Euro. „Opfer von Sexualstraftaten, teilweise ohne gesicherte Einnahmen wie bei einem Priester, werden mit einem Betrag abgespeist, welcher weniger als zwei Prozent von dem beträgt, was die Kirche als Ausgleich für die selbst verschuldete finanzielle Schieflage eines Priesters zu zahlen bereit war“, kritisierte Norpoth scharf.

Kirchenrechtler: „Ausplünderung des Erzbistums“

In die Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen waren die Aufsichts- und Kontrollgremien des Erzbistums nicht eingebunden. Dies sei aber auch nicht nötig gewesen, betonte der Kirchensprecher. Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht das im WDR-Interview anders und kritisiert, dass die Zahlungen ohne die Beteiligung der zuständigen Kirchengremien erfolgt sein sollen. „Das ist eine weitere Ausplünderung des Erzbistums“, so Schüller. Es sei rechtswidrig, wenn der Erzbischof alleine über solche Zahlungen entscheide, ohne die zuständigen Gremien einzuschalten. „Wenn solche Zahlungen aus sozialen Gründen vertretbar sind, ist auch mit der Zustimmung der Gremien zu rechnen.“

Über den Autor
Christin Schneider

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