Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Geschlechtseinträge im Personenstandsregister nicht gestrichen werden dürfen, wenn kein biologisch-geschlechtlicher Grund vorliegt.
Am Freitag fällte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine vielbeachtete Entscheidung. Künftig wird es Personen möglich sein, im Personenstandsregister eine Geschlechtsidentität jenseits von „männlich“ oder „weiblich“ anzugeben.