Die Wiener Mindestsicherung kann nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Arabisch und Türkisch beantragt werden. Kritiker warnen vor negativen Folgen für die Integration.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Maria G. und ihre Kinder nach Österreich zurückkehren dürfen. Die Rückführung erfolgt aus Gründen des Kindeswohls.