Freilich #35: Und tschüss!

AfD-Ausschluss von Gedeon scheitert erneut

Schon einmal sollte der AfD-Politiker Wolfgang Gedeon wegen des Vorwurfs einer antisemitischen Einstellung der Partei verwiesen werden.
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AfD-Ausschluss von Gedeon scheitert erneut

Wolfgang Gedeon (mitte) neben Stefan Räpple (li.) bei einer Demonstration im Jahr 2018. Bild: Leon Wallis via Wikimedia Commons [CC BY-SA 4.0] (Bild zugeschnitten)

Schon einmal sollte der AfD-Politiker Wolfgang Gedeon wegen des Vorwurfs einer antisemitischen Einstellung der Partei verwiesen werden.

Kiel. –  Das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein entschied nun, dass ein Ausschluss nicht rechtens sei. Der Antrag wurde vom Bundesvorstand der Alternative für Deutschland eingereicht und nun von der höheren Instanz abgewiesen.

Ausschluss Gedeons „zum Teil unbegründet“

Laut der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte das Schiedsgericht, dass der Antrag des Bundesvorstands „zum Teil unzulässig und zum Teil unbegründet“ sei. Ein Grund für den erneuten Anlauf des Bundesvorstandes war neben einer Rede im Landtag offenbar eine Äußerung Gedeons bezüglich der Gruppierung „Juden in der AfD“.

Unlängst bezeichnete er diese als „eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und den Deutschen zuwiderläuft“. Im Landtag sagte er im März laut dem „Spiegel“: „Der Kolonialismus ist Zeichen dafür, dass die europäische und weiße Rasse anderen Völkern und Ethnien zivilisatorisch weit überlegen war.“

„Gegebenenfalls durch alle Instanzen gehen“

In einem gemeinsamen Schreiben des Bundesvorstandes heißt es: „Wir werden gegebenenfalls durch alle zivilrechtlichen Instanzen gehen, um Herrn Gedeon aus der Partei auszuschließen.“ Zudem beschwerten sich Alexander Gauland sowie Jörg Meuthen über das deutsche Recht in Bezug auf Parteiausschlüsse. Es erschwere einen Ausschluss selbst „in den offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig“.

Derzeit ist Gedeon fraktionslos. Auf seiner Internetseite gab er nach der Verkündung des Urteils bekannt, in die Landtagsfraktion in Baden-Württemberg zurückkehren zu wollen.

Über den Autor

Joshua Hahn

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