Dresden. – Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat deutlich gemacht, dass Personen, die die AfD aktiv unterstützen, bei waffenrechtlichen Verfahren verstärkt in den Fokus der Behörden geraten können. Eine Mitgliedschaft in der Partei allein führe zwar nicht automatisch zum Verlust einer Waffenbesitzkarte. Wer der Partei jedoch durch konkrete Unterstützung hilft, muss mit einer genauen Überprüfung rechnen.
„Menschen, die mit der AfD sympathisieren oder die Partei wählen, sind im Sinne des Erlasses noch keine relevanten Unterstützer. Aber andere, die der Partei maßgeblich helfen – ob es nun das Aufhängen von Wahlplakaten, das Ausleihen von Fahrzeugen oder das Überlassen von Räumen ist –, kommen nicht darum herum, dass wir sehr genau hinschauen“, betonte Schuster. Laut dem Innenminister orientieren sich die Waffenbehörden dabei an den Vorgaben des Bundesrechts. Das Ziel bestehe darin, Personen zu identifizieren, bei denen Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bestehen könnten.
Waffenrecht und AfD
Der Minister wandte sich gegen die Vorstellung eines pauschalen Vorgehens gegen Mitglieder der AfD. „Ein sturer Automatismus würde der Sache nicht gerecht“, erklärte Schuster. „Das heißt, dass nicht jeder Jäger oder Sportschütze schon allein durch eine Mitgliedschaft unter Verdacht steht. Für waffenrechtliche Konsequenzen muss ein Mehr hinzutreten, um Unzuverlässigkeit anzunehmen“, sagte er weiter.
Hintergrund ist die Einstufung des AfD-Landesverbandes Sachsen als „rechtsextremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz. Gemäß dem Waffengesetz gilt die persönliche Zuverlässigkeit als zentrale Voraussetzung für den Besitz von Schusswaffen. Sie kann unter anderem infrage stehen, wenn Personen extremistischen Organisationen angehören oder diese erheblich unterstützen.
Innenministerium will einheitliche Maßstäbe schaffen
Mit einem Erlass hat das Sächsische Staatsministerium des Innern den zuständigen Behörden Vorgaben für die Bewertung entsprechender Fälle an die Hand gegeben. Damit soll verhindert werden, dass unterschiedliche Behörden zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Schuster wies zugleich auf die uneinheitliche Rechtsprechung in Deutschland hin. „Selbst die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz zu diesem Thema, die vor einem Jahr eingesetzt wurde, hat sich noch nicht auf eine einheitliche Linie verständigen können.“
Laut dem Minister gehe es nicht um politische Meinungen, sondern um tatsächliche extremistische Bezüge. Die Waffenbehörden führen bei Anträgen und Verlängerungen regelmäßig Abfragen beim Verfassungsschutz durch. Ziel sei es, die „echten Gefährder“ zu identifizieren, so Schuster. Dabei gelte: „[...] Um ins Blickfeld zu geraten, reicht es nicht, mal eine möglicherweise politisch auffällige Meinung geäußert zu haben. Nein, es muss ein extremistischer Bezug festgestellt werden - erst in solchen Fällen kann der Verfassungsschutz aktiv werden.“
AfD wirft Schuster Einschüchterung und Boykottaufruf vor
Die AfD übt scharfe Kritik an den Äußerungen des Innenministers. Die Partei sieht in den Aussagen einen Versuch, Vermieter und Geschäftspartner von einer Zusammenarbeit mit der Opposition abzuschrecken. Jörg Urban, der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärte in einer Pressemitteilung: „Mit diesem ungeheuerlichen Boykottaufruf verstößt Armin Schuster gegen die Neutralitätspflicht der Staatsorgane.“ Wer zum Boykott der politischen Konkurrenz aufrufe, nutze die Methoden totalitärer Staaten, so Urban weiter. Die AfD weist den Vorwurf extremistischer Bestrebungen zurück. „Die AfD ist friedlich und verteidigt die freiheitlich-demokratische Grundordnung.“ Indem der CDU-Innenminister die Opposition kriminalisiere und die Durchführung von friedlichen Veranstaltungen torpediere, oute Schuster sich selbst als Verfassungsfeind, erklärte der Fraktionsvorsitzende.







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