Wiesbaden. – Im vergangenen Jahr ist in Hessen ein erheblicher Teil der geplanten Abschiebungen nicht vollzogen worden. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag hervor. Demnach scheiterten 1.365 Rückführungen, was rund 41 Prozent aller angesetzten Abschiebungen entspricht.
Als häufigsten Grund für das Scheitern nannten die Behörden, dass die betroffenen Personen nicht angetroffen wurden. In 720 Fällen waren Menschen nicht in ihren Unterkünften anzutreffen. Weitere 172 Personen galten als untergetaucht. Zudem konnten 48 Abschiebungen aufgrund von Kirchenasyl nicht durchgeführt werden. In 44 Fällen gab es Widerstand gegen die Maßnahme.
AfD fordert strengere Durchsetzung
Der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag, Robert Lambrou, kritisierte die hohe Zahl gescheiterter Rückführungen scharf. „Ein Staat, der geltendes Recht nur zum Teil umsetzen kann, verliert immer mehr an Autorität“, so der Abgeordnete in einer Aussendung. 41 Prozent gescheiterte Abschiebungen seien „nicht akzeptabel“. Die zur Verfügung stehenden Mittel der Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsams müssten „endlich konsequent umgesetzt werden“, betont Lambrou. Gleichzeitig fordert er die Landesregierung auf, die im Koalitionsvertrag der hessischen Regierungsparteien angekündigte Einrichtung von Rückführungszentren so schnell wie möglich zu realisieren.
Kritik äußerte die AfD-Fraktion auch daran, dass das Innenministerium keine Angaben zu den Kosten gescheiterter Abschiebungen gemacht habe. Laut Anfrage blieben konkrete Zahlen zu Ausgaben etwa für Flugtickets, Polizeibegleitung oder medizinisches Personal aus. „Jede gescheiterte Abschiebung belastet die Steuerzahler zusätzlich“, kritisiert er und erklärt weiter: „Grundsätzlich sollte dem Innenministerium bekannt sein, wie hoch diese Kosten jeweils sind, da ja entsprechende Erstattungen vorgenommen werden müssen. Doch Innenminister Poseck (CDU) will keine Zahlen nennen“. Der Abgeordnete sieht darin immer dasselbe Muster: „Bei Fragen, die dem Ministerium angenehm sind, erfolgen umfassende Antworten, bei unangenehmen Fragen sind dann automatisierte Abfragen nicht möglich oder es werden keine Statistiken geführt“, so der Vorwurf.






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