Erfolg für FPÖ: Gericht weist Berufung des ORF ab

In einer ZIB-Sendung wurde die FPÖ kollektiv als „blaue Regierungsbande“ bezeichnet. FPÖ-Chef Kickl reagierte darauf mit einer Unterlassungsklage.

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Erfolg für FPÖ: Gericht weist Berufung des ORF ab
Bei der Bezeichnung „blaue Regierungsbande“ handle es sich um einen unzulässigen Wertungsexzess.© IMAGO / Daniel Scharinger

Wien. – Die ZIB-Redaktion hatte im Mai in einer Sendung mit dem Titel „Ministerkarussell dreht sich weiter„ die gesamte FPÖ als „blaue Regierungsbande“ verunglimpft. Dagegen ging FPÖ-Chef Herbert Kickl mit einer Unterlassungsklage vor und bekam bereits im vergangenen Herbst vor dem Handelsgericht Recht. Nun entschied auch das Oberlandesgericht Wien laut APA zugunsten der Partei.

Behauptung ohne „Tatsachensubstrat“

Der ORF hatte gegen das Urteil des Handelsgerichts Berufung eingelegt. Der Sender argumentierte, dass Kickl gar nicht gemeint gewesen sei, sondern nur die anderen freiheitlichen Mitglieder der damaligen Bundesregierung. Außerdem handle es sich nicht um einen strafrechtlich relevanten Vorwurf, die Bezeichnung „Regierungsbande“ sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das OLG hat die Berufung des ORF nun aber abgewiesen. Es handle sich um einen ehrenrührigen und damit unzulässigen Wertungsexzess, so die Schlussfolgerung des Gerichts. Kickl habe mit den Vorgängen im Ibiza-Video, auf die sich der ORF bezogen habe, nichts zu tun. Für eine derartige Behauptung – noch dazu in einer Nachrichtensendung – fehle daher das „Tatsachensubstrat“.