„Verharmlosung von Kriegsverbrechen“: Ampel verschärft Volksverhetzungsparagrafen

Am Donnerstagabend beschloss der Bundestag eine Ausweitung des § 130 StGB. Dieser regelt den Straftatbestand der „Volksverhetzung“. Er ahndet nun auch das „gröbliche Verharmlosen“ von Kriegsverbrechen.
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Berlin. – In einem sogenannten „Omnibus“-Schnellverfahren erweiterte der Bundestag den § 130 StGB um einen Absatz. Dieser stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe. Wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, „zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“, kann dies mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren geahndet werden.

Sowohl Linke als auch die AfD kritisieren den ausgeweiteten Paragrafen. Clara Bünger (Linke) sagte gegenüber Legal Tribune Online (LTO): „Hier [muss] die Schwelle zu einem nach dem Ultima-ratio-Prinzip tatsächlich strafwürdigen Verhalten überschritten werden. Das wäre für uns der Fall, wenn die Handlung entweder eine Drohung, Beschimpfung oder Beleidigung beinhaltet oder aber zu Hass und Gewalt gegen die in § 130 genannten Personen aufstachelt. Der Wortlaut der vorgeschlagenen Regelungen wird diesen Ansprüchen leider nicht gerecht.“

Kritik an Verfahren und Inhalt durch die Opposition

Auch der Rechtspolitiker der AfD Stephan Brandner fordert eine Überarbeitung. Er teilte LTO mit: „Wir [halten] nicht nur das Gesetzgebungsverfahren, was zudem als verschleierndes Omnibusverfahren daherkam, für kritikwürdig, sondern auch das weitere Aufblähen des Paragrafen mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie ‘gröblich verharmlost’.“ Mit der Ausweitung des Paragrafen könnte eine öffentliche Parteinahme für Putin unter gewissen Umständen bereits straffällig werden.

Der Rechtsanwalt und Präsident des Landesschiedsgerichts der AfD Niedersachsen Gerhard Vierfuß kritisiert gegenüber FREILICH die Verschärfung: „Jetzt wird also der Volksverletzungstatbestand auf Verbrechen gegen alle Völker dieser Erde ausgedehnt — bis auf das deutsche Volk. Denn das deutsche Volk ist nach einhelliger Meinung der für die Anwendung dieses Gesetzes zuständigen furchtbaren Juristen gar keines, kann nicht beschimpft werden und nicht Opfer von Kriegsverbrechen sein. Der Bombenterror gegen Deutschland wird weiter straflos gefeiert werden.“