Graz. – Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Profil gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegen den neuen Verhaltenskodex für Asylwerber in der Steiermark. Im Mittelpunkt der Kritik steht die Verpflichtung, sich zu „christlich-abendländischen” Werten zu bekennen. Dem Bericht zufolge sehen zwei Verfassungsjuristen darin mögliche Konflikte mit Grund- und Freiheitsrechten.
Neue Regeln für den Bezug der Grundversorgung
Der von FPÖ-Soziallandesrat Hannes Amesbauer vorgestellte Verhaltenskodex ist künftig Voraussetzung für den Bezug der Grundversorgung in der Steiermark. Das dreiseitige Dokument verpflichtet Asylwerber unter anderem zur Anerkennung der österreichischen Rechtsordnung und der kulturellen Grundwerte des Landes. Gegenüber der bisherigen Integrationserklärung wurde insbesondere das ausdrückliche Bekenntnis zu „christlich-abendländischen“ Werten neu hinzugefügt.
Wie das Büro von Amesbauer gegenüber Profil erklärte, umfasst dieser Wertekanon unter anderem Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Trennung von Staat und Religion, die Gleichwertigkeit von Mann und Frau, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Ablehnung von religiösem und politischem Extremismus. Aus Sicht des Landes sei die Zeit einer einladenden Rhetorik vorbei. Man wolle sich als Gastgebergesellschaft klar positionieren und die Erwartungen an Asylwerber unmissverständlich formulieren. Schließlich werde deren Grundversorgung aus Steuermitteln finanziert.
Verfassungsjurist sieht Widerspruch
Gegenüber Profil äußerte der Verfassungsjurist Peter Bußjäger Verständnis für das Ziel, die Integration von Asylwerbern zu fördern. Gleichzeitig wies er jedoch auf einen möglichen Widerspruch hin: Einerseits hebe der Kodex die Trennung von Staat und Religion sowie die Religionsfreiheit hervor, andererseits verlange er die ausdrückliche Anerkennung einer „christlich-abendländischen“ Leitkultur.
Bußjäger verwies dabei auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Kreuz in Kindergärten. Der Gerichtshof habe das Kreuz demnach als Symbol des Abendlandes verstanden, das seinen ursprünglich christlichen Bezug verloren habe. Seiner Einschätzung nach wäre der Kodex daher klarer formuliert, wenn lediglich auf das Abendland und nicht auf eine „christlich-abendländische“ Leitkultur Bezug genommen würde.
Zweifel an Sanktionen und Grundrechten
Bei Verstößen müssen Asylwerber gemäß dem Kodex mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die FPÖ Steiermark verwies dazu laut Profil auf das steirische Grundversorgungsgesetz. Demnach können Leistungen der Grundversorgung verhältnismäßig eingeschränkt, eingestellt oder entzogen werden. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht darin mögliche Konflikte mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte der Verhaltenskodex rechtlich verbindlich sein, könnten die angedrohten Sanktionen einen Eingriff in die durch Artikel 9 geschützte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit darstellen, erklärte er. Mayer äußerte darüber hinaus Zweifel an der Ausgestaltung möglicher Strafen. Wenn die Folgen eines Verstoßes nicht ausreichend gesetzlich bestimmt seien, könne dies mit Artikel 18 der Bundesverfassung kollidieren. Dieser besagt, dass staatliches Handeln auf klar definierten gesetzlichen Grundlagen beruhen müsse.
Wie die FPÖ Steiermark erklärt, ist der Verhaltenskodex nicht als religiöses Bekenntnis zu verstehen. Die „christlich-abendländischen“ Werte gelten demnach unabhängig von einer kirchlichen Zugehörigkeit. Der Koalitionspartner ÖVP betonte gegenüber Profil hingegen, man verstehe sich eher als „christlich-sozial“. Dies bedeute: „Wer tatsächlich Hilfe braucht, soll Hilfe bekommen.“ Gleichzeitig stünden eine strikte Migrationspolitik und wirksame Integrationsmaßnahmen für die Volkspartei außer Frage.





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