Braunschweig. – Das vom Land Niedersachsen eingerichtete Ausreisezentrum in Braunschweig hat seit seiner Eröffnung keinen einzigen Bewohner aufgenommen. Wie aus der Antwort von Innenministerin Daniela Behrens auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion hervorgeht, wurde die Einrichtung, die eigens für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer geschaffen wurde, bislang nicht genutzt.
Die Einrichtung besteht seit Juli 2025 und war Teil des Maßnahmenpakets, das die Landesregierung nach dem tödlichen Angriff auf Liana K. in Friedland angekündigt hatte. Die junge Frau war damals an einem Bahnsteig vor einen Zug gestoßen worden. Tatverdächtig war ein ausreisepflichtiger Ausländer.
CDU fragt nach Wirkung des Projekts
Mit Blick auf die bislang ausbleibende Nutzung wollte die CDU-Fraktion vom Innenministerium wissen, wie viele ausreisepflichtige Personen sich seit Einrichtung der Ausreiseeinrichtung in Braunschweig befunden haben und wie viele davon tatsächlich abgeschoben wurden. Die Antwort fiel ernüchternd aus. Laut Innenministerin Behrens seien bislang noch keine Personen dort aufgenommen oder untergebracht worden.
Laut Angaben des Innenministeriums richtet sich das Zentrum an Personen, „die vollziehbar ausreisepflichtig sind, die schuldhaft ihre Rückführung verhindert haben, indem sie bei der Rückführungsmaßnahme aktiv oder passiv Widerstand geleistet haben oder untergetaucht waren, und deren Sicherungshaftantrag beziehungsweise Antrag auf Ausreisegewahrsam vor Gericht abgelehnt wurde.“ Die Rechtsgrundlage dafür sind entsprechende Regelungen im Aufenthaltsgesetz. Diese ermöglichen es den Bundesländern, eigene Ausreiseeinrichtungen für ausreisepflichtige Ausländer einzurichten, wie die Landesaufnahmebehörde mitteilte.
Gerichte ordnen häufiger Haft an
Dass das Zentrum in Braunschweig bislang leer steht, begründet das Innenministerium mit veränderten Entscheidungen der Justiz. Laut Behrens genehmigen Gerichte inzwischen häufiger Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam. Personen, für die diese Maßnahmen angeordnet werden, kommen demnach nicht mehr für eine Unterbringung im Ausreisezentrum infrage.







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