Logo von FREILICH Magazin
Politik

CDU-Politiker fordert dasselbe, wofür die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet wird

Fordert ein CDU-Ministerpräsident inzwischen Positionen, die bislang als Beleg für die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz galten? Nach entsprechenden Äußerungen von Sven Schulze werfen Kritiker den Behörden vor, mit zweierlei Maß zu messen.

Von
Mit seinen Forderungen zum Umgang mit islamistischen Gefährdern löste CDU-Ministerpräsident Sven Schulze eine Debatte über unterschiedliche Maßstäbe gegenüber der AfD aus.
Mit seinen Forderungen zum Umgang mit islamistischen Gefährdern löste CDU-Ministerpräsident Sven Schulze eine Debatte über unterschiedliche Maßstäbe gegenüber der AfD aus. (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

Berlin/Magdeburg. – Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day hat Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) eine Debatte über den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für islamistische Gefährder mit doppelter Staatsangehörigkeit angestoßen. In den sozialen Medien wurde ihm daraufhin vorgeworfen, eine Position zu vertreten, wegen der die AfD seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehe.

Passentzug für islamistische Gefährder gefordert

In einer Diskussionsveranstaltung des Redaktionsnetzwerks Deutschland sprach sich Schulze dafür aus, die doppelte Staatsbürgerschaft bei Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, grundsätzlich infrage zu stellen. „Es ist für mich wichtig, dass wir beispielsweise Themen wie die doppelte Staatsbürgerschaft bei Menschen, die als Gefährder eingestuft sind, diskutieren“, erklärte der CDU-Politiker. Zugleich stellte er klar: „Ich möchte nicht mehr, dass Menschen die doppelte Staatsbürgerschaft – die deutsche und ihre eigene – haben, wenn sie hier als Gefährder leben.“ Sollte der Bund keine entsprechende Regelung schaffen, müsse die Initiative nach seiner Auffassung von den Ländern ausgehen. „Das wird ein Thema sein für die Ministerpräsidentenkonferenz beziehungsweise für das Jahr, in dem wir den Vorsitz haben.“

Mit Blick auf den Anschlag in Berlin mahnte Schulze zugleich zur Zurückhaltung. „Man muss bei diesem schlimmen Attentat erst mal die Ermittlungen abwarten.“ Zugleich stellte er Fragen zum behördlichen Umgang mit dem später bei einem Polizeieinsatz getöteten Täter: „Ich will wissen: Warum war dieser Mann auf freiem Fuß? Was hat die Justiz hier entschieden?“ Im weiteren Verlauf der Diskussion äußerte Schulze außerdem: „Wir dürfen das einfach nicht mehr zulassen, dass hier Menschen bei uns leben, die unsere Kultur nicht akzeptieren – jetzt natürlich bei dem Attentäter war es ja auch so, mit der Begründung in Deutschland geboren, mit dem deutschen Pass, aber trotzdem uns als Land, uns als Staat, als Gemeinschaft ablehnt – ich möchte solche Menschen hier in Deutschland nicht leben haben.“

Nius-Redakteur zieht Parallele zur AfD-Beobachtung

Diese Aussagen von Schulze sorgten für Aufsehen. Der Nius-Redakteur Julius Böhm schrieb auf der Plattform X: „DAS, meine Damen & Herren, ist ein astreiner ‚ethnischer Volksbegriff‘, den Sachsen-Anhalts Ministerpräsident @schulzeeuropa von der #CDU hier vorträgt. Entweder der Verfassungsschutz schaut sich das jetzt an oder der Kern des Gefahren-Vorwurfs gegen die #AfD zerfällt hier gerade.“

Böhm argumentierte, dass die Debatte um eine angebliche Ausweisung deutscher Staatsbürger durch die AfD nach der später gerichtlich in zahlreichen Punkten untersagten Correctiv-Recherche bundesweit Massenproteste ausgelöst habe. Nun vertrete ein CDU-Ministerpräsident aus seiner Sicht eine vergleichbare Position. „Man kann also sagen: Schulze schwenkt hier auf AfD-Kurs, wobei der AfD dieser Kurs ja nur zum Vorwurf gemacht wird, die Parteiführung das aber gar nicht stützt. Im Grunde überholt Schulze die AfD hier.“

Auch der Publizist Michael Brück zog Parallelen zur Begründung der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Er erklärte: „CDU-Schulze fordert, wofür das OVG Münster die AfD vom Verfassungsschutz beobachten ließ und das Bundesverfassungsgericht einst die NPD als verfassungsfeindlich einstufte. Noch deutlicher könnte kaum gezeigt werden, dass es nie darum geht, WAS gesagt wird, sondern WER etwas sagt.“

Höcke wirft Behörden doppelte Maßstäbe vor

Auch der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke griff in einer Pressemitteilung die Äußerungen des CDU-Ministerpräsidenten auf. Er argumentierte, Schulze formuliere mit seinen Aussagen gegenüber deutschen Staatsbürgern genau jenes politische Ziel, dessen bloße Unterstellung gegenüber der AfD im Jahr 2024 als Beleg für deren angebliche Verfassungsfeindlichkeit herangezogen worden sei. Zugleich warf er dem Thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) und dem Verfassungsschutz des Landes vor, bei vergleichbaren Aussagen aus den Reihen der CDU mit unterschiedlichen Maßstäben zu urteilen.

„Sven Schulze hat Georg Maiers Verbotskampagne gegen die AfD mit wenigen Sätzen die politische Grundlage entzogen“, so Höcke. „Wenn die angebliche Ausgrenzung deutscher Staatsbürger ein Beleg für Verfassungsfeindlichkeit sein soll, müsste Maiers Verfassungsschutz jetzt unverzüglich die CDU beobachten und Maier ein Verbotsverfahren fordern. Natürlich verlangen wir das nicht, denn in einer Demokratie werden politische Konkurrenten gestellt und abgewählt“, erklärte Höcke weiter. Wer die AfD aufgrund erfundener Forderungen überwachen und verbieten lassen wolle, könne bei den tatsächlichen Aussagen eines CDU-Ministerpräsidenten jedoch nicht plötzlich den Gehörlosen spielen, kritisiert der AfD-Politiker. Das Schweigen aus dem Thüringer Innenministerium beweise seiner Ansicht nach, dass hier keine Verfassung geschützt, sondern mit dem Verfassungsschutz Politik gegen die Opposition betrieben werde.

Kommentare

Sei der Erste, der einen Kommentar hinterlässt!

Kommentare werden geladen...