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Campact staatlich gefördert? Gericht sieht „wahre Tatsachenbehauptung“

Ein AfD-Politiker hat behauptet, die linke Gruppe „Campact” werde vermutlich staatlich finanziert. Der Verein klagte – und unterlag nun vor Gericht.

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Campact staatlich gefördert? Gericht sieht „wahre Tatsachenbehauptung“

In den vergangenen Jahren sorgte „Campact“ immer wieder mit provokanten und kontroversen Aktionen für Aufregung.

© IMAGO / Bernd Friedel

Berlin. – Der linke Verein „Campact“ hat erneut eine juristische Niederlage erlitten, wie die Junge Freiheit berichtet. Nachdem das Landgericht Hamburg der Organisation im Oktober 2024 bereits untersagt hatte, Falschbehauptungen über das „Potsdamer Treffen“ zu verbreiten, wies das Landgericht Berlin nun auch einen Antrag des Vereins zurück. Der Verein hatte versucht, dem AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Felser per einstweiliger Verfügung die Aussage zu verbieten, „Campact“ sei „vermutlich staatlich finanziert“.

AfD-Abgeordneter darf Finanzierung thematisieren

Felser hatte auf seiner Website den Rückzug des von der CSU nominierten Landwirtschaftsministers Günther Felßner kommentiert. Er schrieb: „Bereits seit längerem versuchten linke Fanatiker und radikale NGOs mit einer gezielten Zermürbungstaktik Felßner als Landwirtschaftsminister zu verhindern, weil er ihnen nicht grün genug war. Nun haben sie ihn dort, wo sie ihn haben wollten. Nachdem Online-Petitionen gegen Felßners Ernennung durch die vermutlich staatlich finanzierte Gruppe ‚Campact‘ nicht gefruchtet hatten, marschierten kurzerhand Kampfgenossen der linksradikalen Tierschutz-NGO ‚Animal Rebellion‘ zu Felßners Bauernhof und rollten dort Protestplakate aus.“

Gericht: Aussage ist „wahre Tatsachenbehauptung“

Obwohl das Gericht in der Urteilsbegründung feststellte, dass der Verein „Campact“ „weder direkt noch indirekt vom Staat gefördert“ werde, wiesen die Richter den Antrag als „unbegründet“ ab. In der Begründung heißt es, Felsers Aussage sei eine „wahre Tatsachenbehauptung“, die der Kläger hinnehmen müsse. Ausschlaggebend war dabei, dass sich Felser auf die „Gruppe Campact“ und nicht ausschließlich auf den Verein bezogen hatte.

Das Landgericht verwies auf die Beteiligung von „Campact“ an der HateAid gGmbH, einer Organisation, die im Jahr 2024 vom Bundesministerium der Justiz Zuwendungen in Höhe von fast 600.000 Euro erhalten hat. Zudem sei „Campact“ mit der steuerlich begünstigten Demokratie-Stiftung Campact verbunden. Die Richter folgten daher der Argumentation, dass diese Gruppe „zumindest teilweise staatlich gefördert“ werde und dass unstrittig sei, „dass aus dieser Gruppe heraus eine Petition gegen Herrn Felßner gestartet worden ist“.

Juristische Argumentation bestätigt

Peter Felsers Anwalt Christian Conrad von der Kanzlei Höcker hatte laut der Jungen Freiheit bereits im Verfahren betont, dass „HateAid“ und „Campact“ derselben Gruppe angehören. Dies sei öffentlich bekannt und werde von den Organisationen selbst auch so dargestellt. Gegenüber der Zeitung erklärte er: „Das schmeckt denen nicht, weil sie immer behaupten, nicht staatlich gefördert zu werden.“

Für Peter Felser ist das Urteil ein wichtiges Zeichen. Gegenüber der JF sagte der Abgeordnete: „Mein Sieg vor Gericht sollte allen Bürgern Mut machen – und zeigen, daß es sich lohnt, sich gegen die wachsende Bedrohung der Meinungsfreiheit durch links-woke Organisationen zu wehren.“ Auch sein Anwalt Conrad sieht das Urteil als „wegweisend“ an, da das Gericht anerkenne, dass es eine Gruppe um „Campact“ gebe, die mit Steuergeldern unterstützt werde.

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