Wiesbaden. – Im Hessischen Landtag ist ein Streit über den Zugang zu Daten zur Verteilung von Asylbewerbern entbrannt. Die AfD-Fraktion wirft der Landesregierung vor, vorhandene Informationen zurückzuhalten, und sieht darin einen möglichen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze.
Auslöser ist eine parlamentarische Anfrage zur vorzeitigen Verteilung von Migranten auf Kommunen. Die Regierung hatte die Auskunft mit der Begründung verweigert, dass die entsprechenden Daten zwar existierten, jedoch nicht statistischen Zwecken dienten. Diese Argumentation stößt bei der Opposition auf deutliche Kritik.
Opposition stellt neue Anfrage
In einer Folgeanfrage greift die Fraktion die Begründung der Regierung auf und stellt ihre Rechtmäßigkeit grundsätzlich infrage. Dabei wird auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. Demnach sind Regierungen verpflichtet, parlamentarische Fragen umfassend zu beantworten – unabhängig davon, zu welchem Zweck Daten ursprünglich erhoben wurden.
Zudem wird in der Anfrage betont, dass selbst eine erschwerte Zugänglichkeit von Informationen keine generelle Verweigerung rechtfertigt, sondern allenfalls eine Verzögerung der Antwort. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung spiele auch die Frage, ob die Regierung Inhalte für politisch relevant hält, keine Rolle für die Auskunftspflicht.
Lambrou spricht von „absurder“ Begründung
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Lambrou kritisierte das Vorgehen der Landesregierung scharf: „Vorhandene Daten nicht mitzuteilen, wurde noch nie so absurd begründet“, so der Abgeordnete in einer Aussendung. Mit der neuen Anfrage will die Fraktion nun von der Landesregierung erfahren, ob ihr bekannt ist, dass sie nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet ist, die Fragen der Opposition zu beantworten, und wie sie die Praxis, vorhandene Daten auf Anfrage nicht herauszugeben begründet. Für die Beantwortung sieht die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags eine Frist von sechs Wochen vor.






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