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Politik

Wer bezahlt Deutschlands NGOs? AfD startet neues Rechercheportal

Eine neue AfD-Arbeitsgruppe will mit parlamentarischen Anfragen, Datenanalysen und juristischen Prüfungen Förderstrukturen und Geldflüsse staatlich finanzierter NGOs untersuchen.

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Die AfD möchte staatliche Förderstrukturen von NGOs näher untersuchen, unter anderem am Beispiel des Bundesprogramms „Demokratie leben!”.
Die AfD möchte staatliche Förderstrukturen von NGOs näher untersuchen, unter anderem am Beispiel des Bundesprogramms „Demokratie leben!”. (Bild: IMAGO / IPON)

Berlin. – Die AfD hat eine Arbeitsgruppe mit dem Namen „NGO-Aufklärung“ ins Leben gerufen. Laut der Fraktion soll diese die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Deutschland untersuchen. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zur Vergabe öffentlicher Fördermittel, deren Verwendung sowie mögliche politische Einflussnahmen.

Fokus auf staatliche Förderprogramme

Laut der Arbeitsgruppe soll insbesondere überprüft werden, ob bei staatlich geförderten Organisationen das Neutralitätsgebot eingehalten wird und die Voraussetzungen für eine steuerliche Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Darüber hinaus sollen die Förderstrukturen und Finanzierungswege nachvollziehbar gemacht werden.

Zu den Themenfeldern gehören laut der Fraktion unter anderem Förderprogramme des Bundes, insbesondere das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums, Geldflüsse innerhalb von NGO-Netzwerken, mögliche Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorgaben und der Einsatz staatlicher Fördermittel im Zusammenhang mit parteipolitischer Einflussnahme.

Parlamentarische Anfragen und Datenanalysen

Die Arbeitsgruppe nutzt bei ihrer Arbeit verschiedene Methoden. Dazu zählen sowohl parlamentarische Instrumente wie Kleine Anfragen und Akteneinsicht als auch datenbankgestützte Recherchen, Netzwerkanalysen und juristische Prüfungen möglicher Rechtsverstöße.

Als Ziele nennt die Arbeitsgruppe mehr Transparenz bei der staatlichen Finanzierung von NGOs, die Überprüfung der Einhaltung geltender Gesetze, eine sachgerechte Kontrolle der Gemeinnützigkeit, die Verhinderung eines möglichen Missbrauchs von Steuermitteln und eine intensivere parlamentarische Kontrolle.

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