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Politik

Steuergeld für „Rechtes Rheinhessen“: 8.736 Euro für Anti-AfD- und Anti-Burschenschafts-Broschüre

Im vergangenen Jahr konnte die Landesregierung die genaue Fördersumme für die Broschüre „Rechtes Rheinhessen“ noch nicht beziffern, inzwischen liegen die Zahlen jedoch vor. Die Aufschlüsselung zeigt, wofür das Steuergeld verwendet wurde.

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Eine Kleine Anfrage der AfD brachte nun die genaue Höhe der staatlichen Förderung für die Broschüre „Rechtes Rheinhessen“ ans Licht.
Eine Kleine Anfrage der AfD brachte nun die genaue Höhe der staatlichen Förderung für die Broschüre „Rechtes Rheinhessen“ ans Licht. (Bild: FREILICH)

Mainz. – Wie hoch die staatliche Förderung für die umstrittene Broschüre „Rechtes Rheinhessen“ tatsächlich ausfiel, war lange unklar. Nachdem die rheinland-pfälzische Landesregierung im vergangenen Jahr noch auf den ausstehenden Verwendungsnachweis verwiesen hatte, liegen die Zahlen nun vor: Insgesamt wurden 8.736,38 Euro an Fördermitteln für die Publikation geltend gemacht. Die nun veröffentlichten Angaben gehen auf eine erneute Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Damian Lohr zurück.

Nach Angaben des Ministeriums entfielen 6.012,88 Euro auf den Druck der Broschüre. Weitere 700 Euro wurden für das Design und 2.023 Euro für juristische Beratung aufgewendet. Zu den Gesamtkosten der Publikation machte die Landesregierung hingegen keine Angaben. Sie verwies darauf, dass Publikationen im Rahmen der Projektförderung über Sachkosten abgerechnet würden und deshalb nicht gesondert im Finanzplan ausgewiesen werden müssten.

Konkrete Summe blieben zunächst offen

Bereits im vergangenen Jahr hatte Lohr die Finanzierung der Broschüre zum Thema einer Kleinen Anfrage gemacht. Darin verwies er unter anderem darauf, dass die Publikation aus Landes- und Bundesmitteln gefördert werde und von der „Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz“ redaktionell betreut werde. Außerdem wollte er wissen, ob die Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem staatlichen Neutralitätsgebot geprüft worden seien. Das zuständige Ministerium kam damals zu dem Ergebnis, die Broschüre verletze das Gebot staatlicher Neutralität gegenüber politischen Parteien nicht.

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