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Politik

Vertreibung als Tabu: Warum Deutschland seine Vertriebenen vergessen hat

Bis heute fehlt in Deutschland eine lebendige Erinnerungskultur an die Vertreibung von Millionen Deutschen. Politische Entscheidungen sowie unterschiedliche Entwicklungen in Deutschland, Österreich und der DDR erschwerten ein solches Gedenken nachhaltig.

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Millionen Deutsche verloren nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat. Bis heute bleibt die Erinnerung an ihre Vertreibung vielfach im Hintergrund.
Millionen Deutsche verloren nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat. Bis heute bleibt die Erinnerung an ihre Vertreibung vielfach im Hintergrund. (Bild: IMAGO / United Archives)

Die Deutschen wurden Opfer der größten ethnischen Säuberung der Geschichte: Bis zu 15 Millionen Menschen wurden aus ihrer angestammten Heimat in den einstmaligen deutschen Ostgebieten oder aus deutschen Siedlungen in Osteuropa vertrieben. Trotz dieser in dieser Dimension einmaligen Massenvertreibung von Menschen gelingt es den Deutschen nicht, eine vitale Erinnerungskultur zu leben. Tatsächlich waren die Voraussetzungen für ein einheitliches Gedenken äußerst schwierig. Heimatvertriebene wurden in alle Lande zerstreut: in die Bundesrepublik, die DDR oder nach Österreich. Egal, wo die Heimatvertriebenen tatsächlich landeten: Sie waren überall unerwünscht.

Neubeginn ohne Heimat

Ein kleinerer Teil der Heimatvertriebenen gelangte ab 1945 nach Österreich. Dort hatten die Neuankömmlinge durch starke gesellschaftliche Ausgrenzung zu leiden. Die Regierung der Alpenrepublik zeigte sich mit der neuen Herausforderung, einige Hunderttausend Neubürger ins Sozial- und Arbeitsleben zu integrieren, überfordert, setzte allerdings insbesondere auf den Druck des Potsdamer Abkommens und der Regierung der Tschechoslowakei auf die sogenannte Repatriierung von Volksdeutschen. Dies führte dazu, dass etwa 160.000 Flüchtlinge nach Westdeutschland weitergeschickt wurden, wonach ab 1947 allerdings eine weitere Flüchtlingswelle von Volksdeutschen aus Jugoslawien in Österreich eintraf.

Die Einbürgerungen der Flüchtlinge verliefen schleppend und wurden vor allem nach Verwendbarkeit der Bewerber auf dem Arbeitsmarkt priorisiert. Aus dieser Zeit dürfte ein erster relevanter Bruch der Heimatvertriebenen mit ihrer Geschichte rühren: Nicht die Volkszugehörigkeit war das entschiedende Kriterium, um in Österreich anzukommen, sondern die „Verwendbarkeit“ in der Wirtschaft. Erst 1954 konnten mit dem „Optionsgesetz“ Heimatvertriebene über eine einfache schriftliche Erklärung österreichische Staatsbürger werden. Damals waren allerdings viele Heimatvertriebene schon längst damit beschäftigt, den harten Weg über den Arbeitsmarkt in die österreichische Gesellschaft zu finden und um Anerkennung zu ringen. Ein eigenes staatliches Ressort für die Interessenvertretung von Heimatvertriebenen wurde in Österreich nie eingerichtet.

Dieses Ressort gab es in der Bundesrepublik Deutschland hingegen von 1949 bis 1969 als Ministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen (von 1949 bis 1954) und später als Ministerium für Heimatvertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (von 1954 bis 1969). Zwar zeigte sich die angestammte Bevölkerung in Westdeutschland gegenüber den Flüchtlingen ähnlich abweisend wie in Österreich, allerdings war auch wegen der zahlenmäßigen Relevanz der Heimatvertriebenen in der Bundesrepublik (etwa neun Millionen Bundesbürger) eine politische Vertretung in Form eines Ministeriums geboten. Dieses unterstützte zu Beginn der Bundesrepublik die Gründung und den Aufbau von Landsmannschaften Heimatvertriebener.

Obwohl die Ankunft der Heimatvertriebenen in den westlichen Besatzungszonen wenige Jahre zuvor ebenfalls alles andere als reibungslos vonstatten ging – so wurden noch bis Ende der 1940er Hunderttausende Flüchtlinge aus überfüllten Bundesländern in andere Bundesländer zwangsumgesiedelt – lag der Fokus der Bundesrepublik in der Ära Adenauer darauf, zwar die Eingliederung der Heimatvertriebenen in die westdeutsche Bevölkerung zu forcieren, allerdings auch die Hoffnung zu wecken, dass die Einheit Deutschlands in den Grenzen von 1937 wiedererlangt werden könne.

Aus heutiger Perspektive erscheint dies überaus optimistisch – gerade auch vor dem Hintergrund, dass selbst die SPD bis in die 1960er-Jahre hinein diese Hoffnungen nährte. Mit der ersten Kanzlerschaft der SPD in der Bundesrepublik, übernommen von Willy Brandt, hielt dessen „Entspannungspolitik“ in Richtung Osteuropa Einzug. Als erste große Partei wandte sich damit die SPD davon ab, die Eingliederung der Ostgebiete in ein potentiell wiedervereinigtes Deutschland vorzunehmen. Noch vor Brandts legendärem Kniefall in Warschau schaffte Brandt gegen den energischen Protest der Heimatvertriebenen das Ministerium für Vertriebene ab. Beide Ereignisse sind in der Erinnerungskultur an die Heimatvertreibung einschneidend. Erstmals rückte eine Regierung der Bundesrepublik Deutschland offen davon ab, den Anspruch auf die ehemalige Heimat von Millionen von Deutschen zu postulieren.

Abschied von den Ostgebieten

Nachdem die SPD als Bündnispartner der Heimatvertriebenen weggefallen war, wurde die Rolle der Unionsparteien in den ohnehin stark christdemokratisch geprägten Heimatvertriebenenvereinen nochmals dominanter. Folgerichtig ruhten nach der Übernahme der Bundesregierung durch Helmut Kohl (CDU) nach 13 Jahren der SPD an der Spitze des Staates erneut zahlreiche Hoffnungen der Heimatvertriebenen auf der Union. Allerdings gaben in den 1980er-Jahren auch in den Unionsparteien politische Kräfte, die den Kurs der Entspannungspolitik Brandts fortführen wollten. Bundespräsident Richard von Weizsäcker markierte in seiner umstrittenen Rede am 8. Mai 1985 eine Abkehr von der Hoffnung, die Ostgebiete könnten wieder Deutschland angegliedert werden: „Die eigene Heimat ist mittlerweile anderen zur Heimat geworden. Auf vielen alten Friedhöfen im Osten finden sich heute schon mehr polnische als deutsche Gräber. […] Es heißt, den widerstreitenden Rechtsansprüchen das Verständigungsgebot überzuordnen. Darin liegt der eigentliche, der menschliche Beitrag zu einer europäischen Friedensordnung, der von uns ausgehen kann.“ Gepaart mit der von Weizsäcker in ebendieser Rede gesetzten modernen, sehr intensiv gelebten Erinnerungskultur an den Nationalsozialismus verband das damalige Staatsoberhaupt öffentlich die Heimatvertreibung als Strafe für den Holocaust. Ein neuerlicher Rückschlag für die Arbeit der Heimatvertriebenenverbände.

Die DDR und das große Schweigen

Ganz im Gegensatz zur Bundesrepublik und Österreich wurde in der DDR die Heimatvetreibung auf öffentliche Anweisung hin totgeschwiegen. Die sowjetische Militäradministration prägte für die Heimatvertriebenen den Begriff „Umsiedler“ oder „Neubürger“ und schuf eine eigene Behörde für die etwa 4,5 Millionen Heimatvertriebenen, nämlich die „Zentrale Verwaltung für Umsiedler“. Primäres Ziel war, die Heimatvertriebenen in den Arbeitsmarkt der späteren DDR einzugliedern. Dennoch gelang es den Vertriebenen in der DDR, trotz staatlicher Repressalien unter Vorwänden wie Klassentreffen kleinere Zusammenkünfte von Vertriebenen abzuhalten. Die größten Vertriebenentreffen in der DDR fanden in den Zooanlagen in Leipzig und Halle statt, wo jährlich bis zu 2.000 Vertriebene zusammenkamen. Das Ministerium für Staatssicherheit observierte diese Treffen zwar regelmäßig, konnte allerdings niemals bestimmte Personen als Organisatoren identifizieren.

Nach dem Fall der Mauer trafen drei Gedenkkulturen an die Heimatvertreibung aufeinander: Die österreichische eher inaktive, die westdeutsche, die von starken Demütigungen staatlicherseits gezeichnet ist, und die der DDR, die faktisch inexistent war. Diese völlig unterschiedlichen Arten, das Erbe der Heimatvertriebenen zu pflegen, miteinander zu verbinden, war völlig unmöglich. Insbesondere in der Findungsphase, die unterschiedlichen Identitäten der Bundesrepublik und der DDR ab 1989 miteinander zu verbinden, gerieten die Interessen der Heimatvertriebenen völlig in den Hintergrund. Bei den Abstimmungen im Deutschen Bundestag und der Volkskammer der DDR über die Oder-Neiße-Grenze im Jahr 1990 gab es fast keinen vernehmbaren Widerstand aus den Parlamenten, selbst weiteste Teile der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag stimmten der Endgültigkeit der deutschen Ostgrenze zu. Im Trubel der Euphorie, die Bundesrepublik und die DDR zusammenwachsen zu lassen, wurde das Kapitel Heimatvertreibung und Gedenkkultur vergleichsweise still beiseite gewischt.

Der Niedergang der Erinnerung

Nach 1990 entbrannten in den immer noch von der Union und auch nach der Wiedervereinigung westdeutsch dominierten Heimatvertriebenenverbänden heftige Flügelstreitigkeiten, in denen sich der „gemäßigte“ Flügel rund um die BdV-Präsidentin Erika Steinbach langfristig durchsetzte. Damit wurde der Flügel der Heimatvertriebenen, der sich besonders energisch um das Erbe der Heimatvertriebenen bemühte, kaltgestellt, womit der Niedergang der vitalen Gedenkkultur an die Heimatvertreibung endgültig besiegelt war.

Unter diesen Voraussetzungen war es den nach 1945 heranwachsenden Generationen, die mit anderen Identitäten aufgewachsen ist, fast völlig unmöglich, in eine organisierte und lebendige Erinnerungskultur an die Heimatvertreibung hineinzuwachsen. Vor allem in Westdeutschland in einem ständigen Zerrbild zwischen deutscher Erbschuld und Niederschlagung der Interessen von Heimatvertriebenen aufzuwachsen, ist nicht identitätsstiftend. In der DDR war eine Sozialisierung in einem von Vertriebenenkultur geprägten Umfeld ebenfalls kein gangbarer Weg. So fristet die Erinnerung an die Heimatvertreibung ein sehr bedauerliches Nischendasein. Angesichts der größten ethnischen Säuberung der Geschichte überaus unwürdig. Allerdings ist im Internet vernehmbar, dass sich die junge Generation wieder vermehrt für das Erbe der Vertriebenen interessiert. Fragen der Identität geraten grundsätzlich immer mehr in den Vordergrund, was hoffen lässt, dass nach 80 Jahren eine vernünftige Gedenkkultur Einzug halten kann.

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