Gera/Erfurt. – In einem aktuellen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gera zentrale Argumentationslinien des Thüringer Verfassungsschutzes infrage gestellt. Gegenstand des Verfahrens war die Bewertung der AfD Thüringen im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Fragen. Die Behörde hatte dem Landesverband eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete, „kämpferisch-aggressive“ Ausrichtung zugeschrieben.
Gericht setzt klare Maßstäbe
Das Gericht stellte jedoch klar, dass einzelne zugespitzte oder polemische Aussagen von Funktionären nicht automatisch eine verfassungsfeindliche Bestrebung belegen. Die Richter betonten, dass politische Kritik – auch in scharfer Form – grundsätzlich vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sei und nicht ohne Weiteres als Angriff auf die demokratische Ordnung gewertet werden könne.
Dabei machte das Gericht deutlich, dass die Behörde ihre Einschätzung nicht ausreichend belegt habe: „Der beweispflichtige Beklagte hat im vorliegenden Verfahren seine nur unzureichend begründete Auffassung zu einer ‚kämpferisch-aggressiven‘ Haltung des AfD-LVTh trotz des exakt (auch) diesen Umstand dezidiert, wiederholt und vielfach pointiert kritisierenden Vortrags des Klägers nicht weiter belegt und substantiiert.“
Zudem betonte das Verwaltungsgericht, dass es nicht Aufgabe der Richter sei, fehlende Ermittlungsarbeit der Behörden zu ersetzen: „Angesichts dessen ist es nicht Aufgabe des Gerichts, den von der Behörde – wie von der Kammer dargelegt – lediglich unzureichend geklärten oder jedenfalls nicht nachvollziehbar aktenkundig gemachten Sachverhalt umfassend aufzuarbeiten, insbesondere anstelle der Behörde die erforderliche umfangreiche Recherche- und Analysearbeit nachzuholen.“
Einzelne Äußerungen als Grundlage
In der Begründung des Verfassungsschutzes wurden zahlreiche öffentliche Aussagen von AfD-Vertretern angeführt. Unter anderem wurde der Landesvorsitzende Björn Höcke mit den Worten zitiert: „[E]s gibt keinen Zweifel mehr für mich als Staatsbürger. Dieses Land ist keine Demokratie mehr. Wir sind in einem Übergangsstadium Richtung einem sanften Totalitarismus. … [D]ie Globalisten … arbeiten … daran, dieses globale Establishment und seine Dienstklasse hier in der Bundesrepublik Deutschland, die Kartellparteien, allmählich einen Überwachungsstaat aufzubauen.“ Ebenfalls herangezogen wurde eine weitere Aussage Höckes: „Wir brauchen die Straße, um unser Land wieder in die richtige Richtung bewegen zu können. Nur über die Parlamente wird es nicht gehen.“ Nach Auffassung des Gerichts reichen solche Formulierungen jedoch nicht aus, um eine planvolle, dauerhaft angelegte verfassungsfeindliche Strategie des Landesverbandes nachzuweisen.
Grenze erst bei gezielter Menschenwürdeverletzung
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass selbst scharf formulierte Kritik an Gerichten, der Regierung oder politischen Parteien nicht automatisch die Schwelle zur Verfassungsfeindlichkeit überschreitet. Vielmehr sei entscheidend, ob systematisch auf die Abschaffung zentraler Verfassungsprinzipien hingewirkt oder die Menschenwürde bestimmter Gruppen angegriffen werde. Als Beispiel führte der Verfassungsschutz unter anderem folgende Passage an: „Ab 2015 spaltete die illegale Zuwanderung Millionen kulturfremder Menschen unser Volk. … Wir Deutschen werden im Zustand permanenter Spaltung gehalten.“ Das Gericht bewertete solche Aussagen zwar als politisch zugespitzt, sah in ihnen für sich genommen jedoch keinen hinreichenden Beleg für eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung.
AfD sieht „erneute Klatsche“ für Innenminister und VS
Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller wertete die Entscheidung als deutliche Niederlage für die Verantwortlichen im Innenressort sowie beim Landesverfassungsschutz. Auf der Plattform X schrieb er: „Erneute Klatsche in einem waffenrechtlichen Verfahren für Georg Maier, Stefan Kramer und deren willige Helfer in den Waffenbehörden: Die Behauptung, die #AfD #Thüringen hätte eine kämpferisch-aggressive Haltung gegen die #FDGO, wird vom Gericht intensiv widerlegt. Ich kritisiere die Justiz oft sehr hart wegen der Tendenz, die Narrative von VS & #SPD einfach zu übernehmen. Das VG Gera zeigt mir, dass ich da mglw. doch mehr differenzieren muss.“





Kommentare
Sei der Erste, der einen Kommentar hinterlässt!