FREILICH: Herr Teske, Sie haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um das Lieferkettengesetz abzuschaffen. Das Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen, den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt im globalen Handel zu fördern. Was haben Sie gegen Menschenrechte und Umweltschutz?
Robert Teske: Beim Lieferkettengesetz geht es darum, über deutsche Unternehmen dem Globalen Süden die gescheiterte werteorientierte Außenpolitik der Baerbock-Zeit aufzuzwingen. Hinter hochtrabenden Begriffen wie „Menschenrechte“ verbirgt sich oft der Versuch, über sogenannte NGOs in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten einzugreifen. Und hinter „Umweltschutz“ verbergen sich, besonders in Deutschland, meist knallharte Wirtschaftsinteressen der Klimaindustrie.
Was bedeutet das Lieferkettengesetz konkret für deutsche Unternehmen?
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern, gründliche Analysen zu Risiken für Menschenrechte und Umweltschäden innerhalb ihrer Lieferketten durchzuführen. Hinzu kommen umfangreiche Anforderungen im Bereich Risikomanagement und Beschwerdemechanismus. Die technische und personelle Umsetzung bringt kleine und mittlere Unternehmen oft an ihre Grenzen. In vielen Fällen ist es zudem unmöglich, zu prüfen, ob die Handelspartner im Globalen Süden die geforderten Pflichten einhalten oder nicht. Da das Lieferkettengesetz allerdings Strafen von bis zu zwei Prozent des Umsatzes vorsieht, entsteht oft ein unkalkulierbares Risiko für deutsche Unternehmen.
Auch die Kosten sind enorm: Die Ampelregierung rechnete damit, dass der deutschen Wirtschaft zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes ein einmaliger Aufwand von rund 110 Millionen Euro entsteht. Die jährlichen Kosten für die Wirtschaft liegen danach laut Ampel bei rund 43 Millionen Euro.
Wie beurteilen Unternehmen in ihrem Bundesland Thüringen das Lieferkettengesetz?
Die Unternehmer in Thüringen stehen hinter unserer Forderung, das Lieferkettengesetz ersatzlos zu streichen. Eine dementsprechende Forderung hat die IHK Südthüringen Ende 2025 abgegeben. Die IHK betonte dabei, dass die Ausdehnung unternehmerischer Verantwortung in den Globalen Süden Europas wirtschaftliche Lage nur schwächt, ohne die Menschenrechtssituation vor Ort wirklich zu verbessern.
Ein besonders deutliches Beispiel für die Belastung der Wirtschaft ist das Erfurter Stadtunternehmen „Thüringen Energie“. Auf der Netzseite des Unternehmens findet sich eine vierseitige Grundsatzerklärung zum Lieferkettengesetz, die der gesamte Vorstand absegnen musste. Außerdem hat Thüringen Energie ein Online-Beschwerdeverfahren eingerichtet, das offensichtlich sehr kostspielig gewesen ist.
Was hat das Lieferkettengesetz dem Globalen Süden konkret gebracht?
Der Nutzen für den Globalen Süden ist derzeit empirisch überhaupt nicht messbar. Zu diesem Schluss kommt übrigens nicht die AfD, sondern eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.
Was aber sehr wohl messbar ist, ist der Einbruch des Handels mit dem Globalen Süden. Das Institut der Deutschen Wirtschaft weist zum Beispiel darauf hin, dass die Einfuhren aus Entwicklungsländern nach Deutschland seit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes um 18 Prozent gesunken sind. Die Ursache dafür dürfte klar sein: Wenn einem Unternehmer nach dem Lieferkettengesetz bis zu zwei Prozent Strafen in Höhe des Umsatzes drohen, weil ein Handelspartner im Globalen Süden möglicherweise gegen deutsche Menschenrechtsstandards verstößt, macht der Unternehmer seine Geschäfte eben woanders. Das bedeutet konkret: Bei uns werden die Waren teurer und die Menschen in den Entwicklungsländern verlieren Geschäftsmöglichkeiten.
Das deutsche Lieferkettengesetz soll bis Sommer 2026 an die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) angepasst werden. Wie stehen Sie zu dem Vorhaben aus Brüssel?
Die EU-Lieferkettenrichtlinie würde eindeutig eine Verbesserung darstellen: Das Lieferkettengesetz greift nämlich bereits ab 1.000 Mitarbeitern, die EU-Lieferkettenrichtlinie erst ab 5.000 Mitarbeitern. Diese Verschlankung wurde im November 2025 im EU-Parlament von den rechten Fraktionen Patrioten für Europa und Europa der Souveränen Nationen, in der die AfD Mitglied ist, erkämpft. Aber wir dürfen uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Ziel einer heimatverbundenen Opposition muss es sein, auch die wirtschaftsfeindliche EU-Lieferkettenrichtlinie ersatzlos zu streichen.
Daneben müssen wir erkennen, dass die EU-Lieferkettenrichtlinie mit dem vorgeblichen Schutz der Menschenrechte und der Umwelt den gleichen kulturellen Werteimperialismus gegenüber dem Globalen Süden betreibt, wie das deutsche Lieferkettengesetz. Ein exzellentes Beispiel für diese werteorientierte Außenpolitik von Ursula von der Leyens Kommission findet sich in Nigeria. Hier finanziert die EU-Kommission unter dem Deckmantel der Entwicklungshilfe die amerikanische NGO Development Alternatives Incorporated, um angeblich die Demokratie zu stärken. Tatsächlich geht es darum, und das schreibt die NGO auf ihrer eigenen Netzseite, im Wahlkampf „Hassrede“ und „Desinformation“ zu bekämpfen. Wir als einzige echte Opposition wissen aus Wahlkämpfen zum Bundestag und zum EU-Parlament sehr genau, was die Nancy Faesers und Ursula von der Leyens unter diesen Begriffen verstehen.
Der EU geht es bei dieser Art von Entwicklungshilfe nicht wirklich um Menschenrechte. Es geht Brüssel schlichtweg um Einfluss und Macht. Und dabei ist auch die EU-Lieferkettenrichtlinie ein wichtiger Baustein, über deutsche Unternehmen die inneren Angelegenheiten fremder Länder zu beeinflussen. Dafür dürfen wir unsere Wirtschaft aber nicht mehr instrumentalisieren lassen. Was Europa und Deutschland brauchen, ist eine interessengeleitete Wirtschaftspolitik und kein wertegeleiteter Lieferkettenimperialismus.
Herr Teske, vielen Dank für das Gespräch!
Zur Person:
Robert Teske ist AfD-Bundestagsabgeordneter aus Thüringen und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag.

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