AfD Hessen siegt vor Gericht gegen Verfassungsschutz

Die Alternative für Deutschland konnte unlängst einen Erfolg gegen den hessischen Verfassungsschutz erwirken. Sowohl die Behörde als auch das Innenministerium mussten deshalb Meldungen über die Partei aus dem Netz nehmen.
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Wiesbaden. – Drei Klagen hatte die hessische Landtagsfraktion der AfD gegen das hessische Innenministerium, den Ministerpräsidenten und das Landesverfassungsschutzamt erhoben. Grund dafür war die Bekanntmachung des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Hessen, die Partei als Verdachtsfall zu betrachten. Jetzt erzielte die AfD einen Teilerfolg, da das Verwaltungsgericht Wiesbaden erklärte, dass das LfV keine Abgeordneten oder Kandidaten in Landes-, Bundes- oder Europaparlament beobachten dürfte.

Das LfV erklärte keine öffentlichen Bekanntmachungen mehr über die Beobachtung zu tätigen, eine Einstellung der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten würde es jedoch nicht geben. Als Grund für die Beobachtung werden die Sympathien des Co-Chefs Andreas Lichert zur Identitären Bewegung betrachtet. Trotz des gewaltfreien Aktivismus wird die Gruppe gleichwertig wie das Terrornetzwerk „Combat 18“ behandelt.

Ministerpräsidenten üben Druck auf Opposition aus

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hält die Partei für „im Kern radikal“. Er gilt als starker Befürworter der nachrichtendienstlichen Überwachung. Auch der thüringische Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) warnt vor einem Schulterschluss von AfD mit „Rechtsextremen“. Die Montagsdemonstrationen in Mitteldeutschland erkennt er als Gefahr und warnt vor einer „neuen […] faschistischen Bewegung“. Demonstrationen wie kürzlich in Gera kritisierte er scharf: „Da hat sich alles versammelt, was irgendwie zum rechten Spektrum gehört, das reichte bis ins tiefste rechtsextreme Milieu.“

Belege für eine rechtsextreme Unterwanderung der Montagsdemonstrationen gibt es aktuell nicht. Experten kritisieren Aussagen wie die Ramelows als Instrumentalisierung der Bürger zugunsten eigener Umfragewerte.


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