AfD siegt vor Gericht: Verfassungsschutz unterzeichnet „Stillhaltezusage“
Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Sieg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und dessen Präsidenten Thomas Haldenwang errungen.
Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Sieg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und dessen Präsidenten Thomas Haldenwang errungen.
Nachdem sich bereits Julian Schernthaner, Christian Hafenecker und Martin Sellner zur „Causa Haimbuchner“ geäußert haben, möchte auch Martin Lichtmesz in seinem Kommentar für FREILICH noch ein paar Worte zu Jörg Rüdiger Mayers Stellungnahme verlieren.
Beim Verfassungsschutz ist Stimmungsmache gegen eine Partei oder Personen aus rein politischen Gründen unzulässig. Der Landesbehörde in Niedersachsen scheint das allerdings egal zu sein.
Mehrere Medien berichteten in den vergangenen Tagen über den angeblichen AfD-Wahlhelfer in Sonneberg und sprachen dabei von einem Neonazi. Die AfD Thüringen gab nun eine Stellungnahme dazu ab.
In einer Stellungnahme kritisierte die Junge Alternative jüngst das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen junge Patrioten. Gleichzeitig wurde aber betont, dass man sich davon nicht unterkriegen lasse.
Die Linksextremistin Lina E. muss für mehrere Jahre in Haft.
Schon seit Jahren werden Personen des öffentlichen Lebens „gecancelt“. FREILICH stellt fünf Personen vor, die betroffen waren und im Gedächtnis bleiben.
Im Interview mit FREILICH spricht Marvin T. Neumann über die Einstufung der JA als „gesichert rechtsextremistisch“ und über die Frage, warum der ethnische Volksbegriff für den Verfassungsschutz eine derart zentrale Rolle spielt.
In insgesamt sechs Wahlkreisen könnte die AfD laut einer aktuellen Prognose ein Direktmandat erringen. Zudem liegt die Partei in über zwanzig westdeutschen Wahlkreisen auf Platz zwei.
In seinem Kommentar äußert sich Kevin Naumann zu den jüngsten Vorgängen rund um die Einstufung dreier rechter Vorfeldorganisationen als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und stellt sich die Frage, warum ein ethnisch-kultureller Volksbegriff für einen demokratischen Rechtsstaat immer wieder ein so großes Problem darstellt.