Freilich #36: Ausgebremst!

Sachsen plant Berufsverbot für Rechte: CDU will Neudefinition politischer Eignung für Juristen

Sachsen verschärft den Kurs gegen politisch unliebsame Bewerber im Staatsdienst und steuert damit auf eine verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung zu. Kritiker sehen darin die Vorbereitung eines Berufsverbots.

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Sachsen plant Berufsverbot für Rechte: CDU will Neudefinition politischer Eignung für Juristen

Wenn es nach Justizministerin Constanze Geiert (CDU) geht, sollen Bewerber mit einem „extremistischen“ Hintergrund künftig vom juristischen Staatsdienst ausgeschlossen werden.

© IMAGO / Depositphotos

Dresden. – Künftig will Sachsen konsequenter verhindern, dass Personen, die als „Extremisten“ gelten, in der Justiz tätig werden. Dafür soll die Rechtslage grundsätzlich überprüft werden. Nach der Kabinettssitzung kündigte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht an. Ziel ist es, zu klären, ob die bisherige sächsische Rechtsauffassung, die auf einem Urteil des eigenen Verfassungsgerichtshofes beruht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

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Anlass ist ein vielbeachteter Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen im Zusammenhang mit John Hoewer. Das Gericht hat den Freistaat Sachsen dazu verpflichtet, den Mann aus der rechten Szene zur weiteren juristischen Ausbildung zuzulassen. Er hat bereits das erste Staatsexamen absolviert und darf demnach am Rechtsreferendariat teilnehmen.

Streitfall Referendariat: OVG hob Ablehnung auf

Das Oberlandesgericht Dresden hatte den Bewerber zuvor mehrfach abgelehnt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dessen langjährigem Engagement in der rechten Szene, unter anderem in der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt und der patriotischen Bürgerinitiative „Ein Prozent“.

Das OVG stellte jedoch klar, dass es an die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes gebunden sei. Demnach könne ausschließlich strafbares Verhalten eine Verweigerung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst rechtfertigen. Nur wenn ein Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, darf der Staat ihn zurückweisen. Da dem Mann kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne, sei seine Beschwerde begründet.

Sachsen will Thüringer Linie übernehmen

Laut Ministerin Geiert wurde bereits eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) eingereicht. „Die Anhörungsrüge ist ein wichtiger Baustein, um danach eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.“ Geiert möchte erreichen, dass das Oberlandesgericht den Referendar nicht zulassen muss und die Entscheidung des OVG überprüft wird. Parallel dazu soll eine abstrakte Normenkontrolle eingeleitet werden, wie die Zeit berichtet. Die CDU-Politikerin verweist auf Thüringen. Dort hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass „Extremisten“ grundsätzlich vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen werden können. Diese strengere Linie soll nun auch in Sachsen möglich werden.

AfD sieht „Angriff auf Grundrechte“

Die AfD reagierte heftig auf die Pläne des Justizministeriums. In einer Mitteilung heißt es, die Regierung bereite „Berufsverbote“ vor, von einem „Angriff auf Grundrechte“ ist die Rede. Der Justizministerin Geiert wirft die Partei vor, eine politische Überprüfung für die Juristenausbildung einzuführen. Auch wer sich nicht strafbar gemacht habe, müsse künftig mit einem Ausschluss rechnen. Hintergrund der Kritik ist, dass der betroffene Referendar zuvor für AfD-Abgeordnete gearbeitet hatte.

„Die Juristenausbildung ist nicht nur für Richter, Staatsanwälte und die Verwaltung gedacht. Jeder Anwalt muss sie durchlaufen. CDU-Ministerin Geiert bereitet also Berufsverbote auf Basis von Gesinnungsprüfungen vor“, so der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Volker Dringenberg, zu den Plänen. „Wir sehen darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Grundgesetz“. Die Berufsfreiheit gehöre zu den Grundrechten, erklärt der AfD-Abgeordnete. „Daran wollen wir nicht nur Frau Geiert erinnern, sondern auch ihren Kollegen Armin Schuster (CDU), der einen Gesinnungs-TÜV für Polizisten einführte“. Wenn das so weitergehe, dann seien in Kürze auch angehende Lehrer und Ärzte betroffen, warnt Dringenberg.

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