Ehemalige AfD-Abgeordnete darf Richterin bleiben

Aufgrund ihrer Reden als Abgeordnete des Deutschen Bundestages sollte Birgit Malsack-Winkemann (AfD) vorzeitig von ihrer Stellung als Richterin entlassen werden. Das Gericht lehnte dies sehr deutlich ab.
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Ehemalige AfD-Abgeordnete darf Richterin bleiben

Symbolbild (CC0).

Aufgrund ihrer Reden als Abgeordnete des Deutschen Bundestages sollte Birgit Malsack-Winkemann (AfD) vorzeitig von ihrer Stellung als Richterin entlassen werden. Das Gericht lehnte dies sehr deutlich ab.

Berlin. – Es war ein persönliches Anliegen der Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) gewesen, die 58-jährige Winkemann in den Ruhestand versetzen zu lassen. Das Berliner Richterdienstgericht wies am Donnerstag die Klage der Senatorin zurück. Die Justizverwaltung hätte „nicht ansatzweise“ darlegen können, dass die AfD-Politikerin in ihrer Zeit als Abgeordnete den Boden des Grundgesetzes verlassen hatte. Zudem schütze das Indemnitäts-Prinzip die politische Redefreiheit von Mandatsträgern. Durch diese Vorschrift können Abgeordnete „zu keiner Zeit“ wegen ihrer Worte im Parlament dienstlich oder gerichtlich verfolgt werden.

Blamage für Justizsenatorin Kreck

Nach dem verfehlten Wiedereinzug Malsack-Winkemanns in den Bundestag stellte die AfD-Politikerin den Antrag nach Wiederaufnahme ihrer richterlichen Tätigkeiten. Senatorin Kreck stimmte zuerst zu, ordnete dann jedoch eine „Überprüfung“ an. Der ehemaligen AfD-Abgeordneten wurde vorgehalten, inhaltliche Überschneidungen und persönliche Kontakte zum aufgelösten „Flügel“ der AfD zu haben. Das Richterdienstgericht Berlins lehnte diese Vorwürfe als Beleg für die Untauglichkeit zum Richterdienst ab. Fotos mit „Flügel“-Politikern wären Teil des politischen Tagesgeschäfts und die Inhalte seien durch die Indemnität geschützt.

Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus protestierte gegen die Entscheidung des Gerichts und forderte, das Instrument der Richteranklage in der Landesverfassung festzuschreiben. Das Urteil des Richterdienstgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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