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Gesellschaft

Islamistische Gefährder: Bayern zahlt sogar Geld für die freiwillige Ausreise

Bayern unterstützt die Ausreise von Personen aus dem islamistischen Gefährderspektrum mit Steuergeld. Zugleich kann die Staatsregierung weder die Überwachungskosten noch die Zahl der Abschiebungen konkret beziffern.

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Bayern unterstützt die freiwillige Ausreise von Personen aus dem islamistischen Gefährderspektrum finanziell. Wie hoch die Zahlungen ausfallen, bleibt offen. (Symbolbild)
Bayern unterstützt die freiwillige Ausreise von Personen aus dem islamistischen Gefährderspektrum finanziell. Wie hoch die Zahlungen ausfallen, bleibt offen. (Symbolbild) (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

München. – In den Jahren 2025 und 2026 hat Bayern in zwei Fällen die freiwillige Ausreise von Personen aus dem islamistischen Gefährderspektrum finanziell unterstützt. Das geht aus einer Antwort des Bayerischen Innenministeriums auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Rene Dierkes hervor, die FREILICH vorliegt. Wie viel Geld dabei ausgezahlt wurde und in welche Länder die Betroffenen ausreisten, lässt das Ministerium jedoch offen. In seiner Anfrage wollte Dierkes unter anderem wissen, wie viele islamistische Gefährder in Bayern registriert sind, welchen Aufwand ihre Überwachung verursacht und wie viele von ihnen in den vergangenen Jahren abgeschoben wurden. Die Antwort des Innenministeriums enthält dazu allerdings nur teilweise konkrete Angaben.

Finanzielle Rückkehrhilfen für islamistische Gefährder

Besonders auffällig ist die Antwort auf die Frage nach staatlichen Zahlungen für freiwillige Ausreisen. Das Innenministerium bestätigt zwei Fälle aus den Jahren 2025 und 2026, in denen entsprechende Hilfen bewilligt wurden. Laut der Staatsregierung wird über solche Leistungen jeweils nach einer eingehenden Prüfung entschieden. Aus dem Schreiben geht allerdings nicht hervor, ob die beiden unterstützten Personen tatsächlich auch polizeilich als Gefährder eingestuft waren oder lediglich dem islamistischen Umfeld zugerechnet wurden. Auch zur Höhe der Zahlungen macht das Ministerium keine Angaben. Für frühere Jahre liegen laut der Behörde keine entsprechenden Zahlen vor.

Zum 31. August 2026 waren in Bayern insgesamt 29 Personen als Gefährder im Bereich der politisch motivierten Kriminalität mit religiöser Ideologie erfasst. Eine eigene polizeiliche Kategorie für Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gibt es hingegen nicht. Entscheidend für die Einstufung ist laut dem Ministerium die von einer Person ausgehende Gefahr. Eine Verbindung zum IS allein reicht dafür nicht aus. Personen mit entsprechenden Bezügen können jedoch unter die genannte Kategorie fallen, wenn die Sicherheitsbehörden bei ihnen ein ausreichendes Gefährdungspotenzial feststellen.

Die Zahl der in diesem Bereich registrierten Gefährder ist gegenüber 2020 zurückgegangen. Zum Stichtag 30. Juni waren damals noch 44 Personen erfasst. In den Jahren 2021 bis 2023 lag ihre Zahl jeweils bei 34, 2024 bei 30, 2025 bei 27 und Ende August 2026 schließlich bei 29.

Kosten für Überwachung bleiben unbekannt

Wie viel die Rund-um-die-Uhr-Überwachung dieser Personen den Freistaat kostet, konnte das Innenministerium nicht beziffern. Auch zur Zahl der eingesetzten Polizeibeamten liegen keine konkreten Angaben vor. Zur Begründung verweist die Staatsregierung auf die dezentrale Verteilung von Personal und finanziellen Mitteln innerhalb der Bayerischen Polizei. Die einzelnen Polizeiverbände entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten selbst über die Verwendung der ihnen zugewiesenen Ressourcen. Ob und in welchem Umfang Gefährder rund um die Uhr beobachtet werden, beantwortet das Ministerium ebenfalls nicht konkret. Welche Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz kommen, werde abhängig vom jeweiligen Fall entschieden.

Unbeantwortet bleibt ebenfalls die Frage, wie viele islamistische Gefährder aus Bayern zwischen 2020 und 2025 abgeschoben wurden. Eine entsprechende Statistik kann das Innenministerium nicht vorlegen.

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