Ex-IS-Terrorist fordert 144.000 Euro, um Deutschland zu verlassen

Der ehemalige IS-Anhänger Abdulhadi B. wurde wegen Werbung für den IS, versuchter Anstiftung zum Totschlag und Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Vor dem Landgericht Regensburg wehrt er sich derzeit gegen seine Haftbedingungen und erregte mit einem ungewöhnlichen Angebot Aufsehen.

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Ex-IS-Terrorist fordert 144.000 Euro, um Deutschland zu verlassen
Vorm Amtsgericht in Regensburg kämpft der Ex-IS-Terrorist aktuell gegen seine Haftbedingungen.© IMAGO / Manfred Segerer

Regensburg. – Ein ehemaliger IS-Anhänger, der wegen der Planung terroristischer Aktivitäten in Deutschland mehr als fünf Jahre im Gefängnis saß, hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg für Aufsehen gesorgt. Der 36-jährige Abdulhadi B. kämpft gegen seine Haftbedingungen und machte den Anwälten des Freistaats in einer Verhandlungspause ein ungewöhnliches Angebot: „Wenn ich gehe, dann freiwillig und nur, wenn ich von euch 144.000 Euro bekomme“, sagte er.

Das Verfahren gegen Abdulhadi B. begann, als die Justiz von seinen terroristischen Aktivitäten erfuhr, nachdem er wegen eines Vorfalls mit seiner Freundin vor Gericht gestanden war. Er wurde schließlich 2018 vom Oberlandesgericht München zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt. Die Anklage lautete auf Werbung für den IS, versuchte Anstiftung zum Totschlag und Körperverletzung. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil ein Jahr später. Neben der Anwerbung von Selbstmordattentätern plante er auch einen Sprengstoffanschlag und die Rekrutierung eines siebenjährigen Jungen als Kindersoldat.


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Ex-IS-Terrorist will Auflagen nicht akzeptieren

Abdulhadi B. wehrt sich nun vor Gericht gegen die gegen ihn verhängten Auflagen, unter anderem Tirschenreuth nicht zu verlassen und keine internetfähigen Geräte zu benutzen. Er argumentiert, er sei zu Unrecht verurteilt worden und fordert eine Entschädigung für die Zeit im Gefängnis. Der Syrer sieht sich als Opfer und ist bereit, Deutschland zu verlassen, wenn er die geforderte Summe erhält. Über seine Klage ist noch nicht entschieden, bisher waren seine Bemühungen vor Gericht erfolglos. Eine Abschiebung nach Syrien kommt für die deutschen Behörden aufgrund der anhaltenden Konflikte und der unsicheren Lage im Land nicht infrage.

Kritisch kommentiert wird der Fall vom rechtspolitischen Sprechers der AfD, René Dierkes: „Am vorliegenden Sachverhalt wird deutlich, woran die Abschiebepolitik der Altparteien scheitert. Der syrische Terrorist, der sich seiner Ideologie ziemlich sicher zu sein scheint, tritt einem völlig verweichlichten Staat gegenüber, der sogar noch vor einem Gericht die Debatte über Terror-Alimentierung zulässt. Diese Peinlichkeiten müssen unterbunden werden“. Mit einer „vernünftigen Remigrationspolitik“ wäre diese Person nie nach Deutschland gelangt beziehungsweise „umgehend remigriert“ worden, so Dierkes gegenüber FREILICH.