Was von den umweltbewegten Soja-Latte-Trinkern in den Wiener Bobo-Bezirken als historischer Meilenstein für den Natur- und Klimaschutz gefeiert wurde, entwickelt sich zunehmend zu einem finanziellen Streitfall zwischen Bund, Ländern und Europäischer Union. Während die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Gewesslers umstrittenes Ja weitgehend beendet sind, beginnt nun die Debatte über die tatsächlichen Kosten der Umsetzung. Und diese könnten gewaltig ausfallen.
Gewesslers Alleingang
Gewessler hatte im Juni 2024 gegen den ausdrücklichen Widerstand des damaligen Koalitionspartners ÖVP und der meisten Bundesländer dem EU-Renaturierungsgesetz zugestimmt und damit die entscheidende Mehrheit in Europa für die Verordnung ermöglicht. Die Volkspartei sprach damals von einem Verfassungsbruch, kündigte eine Nichtigkeitsklage an und brachte sogar eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs ein. Letztendlich ist die ÖVP wie so oft umgefallen und hat Gewessler gewähren lassen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die im ebenfalls grün geführten Justizministerium beheimatet ist, stellte die Ermittlungen mangels Anfangsverdacht ein. Angesichts des Alleinganges Gewesslers hätte Österreich auch eine Nichtigkeitsklage gegen das EU-Renaturierungsgesetz einbringen können. Das hat die damalige Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) allerdings unterlassen und ist gemeinsam mit der Volkspartei damit mitschuld am Milliardendesaster. Das sollten sich besonders die Salzburger Bauern gut merken, denn diese Dame ist jetzt ihre Landeshauptfrau im Bundesland.
Bundesländer schlagen Alarm
Stellt sich die Frage, wie die umfangreichen Vorgaben finanziert werden sollen. Die Kritik daran wird mittlerweile immer lauter. Denn inzwischen dürfte es Einigen dämmern, was da auf sie zukommt. Besonders deutlich äußern sich mehrere Bundesländer. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz warnten Vertreter der FPÖ aus Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark vor den finanziellen Folgen der sogenannten EU-Wiederherstellungsverordnung. Niederösterreichs Naturschutzlandesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) fordert mittlerweile sogar die Rücknahme der Verordnung.
„Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist nachdem sie finanziell nicht abgesichert und kaum umsetzbar ist wieder abzusagen“, erklärte Rosenkranz. Bereits im Mai 2024 hätten die Bundesländer vor genau dieser Entwicklung gewarnt. Bis heute gebe es keinen konkreten Finanzierungsplan, dennoch würden den Ländern laufend neue Verpflichtungen übertragen.
Milliardenkosten für Renaturierung
Tatsächlich sieht die Verordnung vor, geschädigte Lebensräume bis zum Jahr 2050 schrittweise wiederherzustellen. Dazu gehören unter anderem Flüsse, Moore, Wälder und andere Ökosysteme. Schon die dafür notwendigen Datenerhebungen, Monitoringsysteme und Berichte verursachen beträchtliche Kosten. Bereits bei diesen ersten Grundlagenarbeiten gibt es laut Rosenkranz Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung.
Besonders eindrucksvoll wird die Dimension der möglichen Belastungen beim Blick auf die Fließgewässer. Österreich muss nach den Vorgaben der Verordnung rund 2.500 Kilometer Flüsse renaturieren. Bereits bis 2030 sollen davon 450 Kilometer umgesetzt werden. Rosenkranz verweist auf ein Projekt im Bezirk Gänserndorf, bei dem drei Kilometer renaturierter Fließgewässer 14,2 Millionen Euro gekostet haben. „Hochgerechnet auf diese 450 Flusskilometer würden allein die Maßnahmen bis 2030 rund 2,13 Milliarden Euro kosten“, warnt die Landesrätin. Dabei seien Wiedervernässungen von Mooren, Artenschutzprogramme, Landschaftspflege und zahlreiche weitere Maßnahmen noch gar nicht berücksichtigt.
Auch die europaweiten Schätzungen sorgen für Diskussionen. Dort wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 154 Milliarden Euro ausgegangen. Kritiker sehen darin ein weiteres Beispiel für politische Zielsetzungen aus Brüssel, deren Finanzierung letztlich bei den Mitgliedstaaten hängen bleibt.
Brüssel fordert, Österreich zahlt
Zusätzlichen Zündstoff liefert die Diskussion über die künftige EU-Förderpolitik. So spielt der Naturschutz in den bisherigen Planungen für die neue EU-Förderperiode von 2028 bis 2034 kaum eine Rolle. Von den für Österreich vorgesehenen 10,3 Milliarden Euro seien bereits große Teile für Landwirtschaft, Migration und Sicherheit gebunden. Für zahlreiche andere Bereiche müssten die verbleibenden Mittel aufgeteilt werden. Ob daraus ausreichend Geld für die Umsetzung der Renaturierungsvorgaben kommen kann, erscheint fraglich.
„Die EU schafft immer neue Verpflichtungen, stellt aber kein zusätzliches Geld für deren Umsetzung bereit“, kritisiert Rosenkranz. Deshalb brauche es einen eigenen Finanzierungstopf mit zusätzlichen Mitteln für Renaturierungsmaßnahmen. Zwei Jahre nach Gewesslers umstrittener Zustimmung zeigt sich damit immer deutlicher: Die politische Entscheidung wurde gegen den Willen der Bevölkerung von einer scheidenden grünen Umweltministerin getroffen, die damit den Österreichern und EU-Europäern eine milliardenschwere Baustelle hinterlassen hat, ohne sich auch nur eine Sekunde lang Gedanken darüber zu machen, wer das zahlen soll. Typisch grüne Politik!







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