Zu Beginn der Woche stand die Anti-Rassismus-Beratungsstelle ZARA noch vor dem Aus. Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) hatte völlig überraschend einen richtigen Schritt gesetzt und dem Verein unter dem Deckmantel der allgemeinen Einsparung die jährliche Förderung von 330.000 Euro gestrichen. Obwohl sich ZARA Non Govermental Organisation, also Nichtregierungsorganisation nennt, war die Bundesregierung der Hauptsponsor der sogenannten „Beratungsstelle“, da diese ohne staatliche Unterstützung offenbar nicht überlebensfähig ist. Damit wird aus einer Nichtregierungsorganisation eine staatliche Filiale.
Die drohende Schließung von ZARA hat in der Sekunde zahlreiche anderen NGOs auf die Bühne gerufen, die lautstark und mit breiter Unterstützung der linksgerichteten Medien dagegen protestiert haben. Die SPÖ-Vorfeldorganisationen VSStÖ, AKS, SJÖ und Rote Falken haben sogar den Rücktritt von Bundesministerin Bauer gefordert. Kein Wunder, ist doch die Streichung der ZARA-Subvention ein Schuss vor den Bug aller anderen ähnlich gelagerten NGOs.
Politischer Druck und parteinahe Mobilisierung
Der links-linke Aufschrei hat scheinbar Erfolg gehabt. Denn nach einigen Schrecksekunden haben SPÖ-Vizekanzler Babler und SPÖ-Frauenministerin Holzleitner angekündigt, die eingestellte ZARA-Förderung mit je 150.000 Euro aus ihren eigenen Ressorts ersetzen zu wollen. Das Problem dabei ist nur, dass dafür eigentlich die rechtliche Basis fehlt. Bablers Ressort ist für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zuständig. Nicht für Anti-Rassismus-Beratung. „Es ist offensichtlich, dass hier keine eindeutige sachliche Zuständigkeit gegeben ist, sondern vielmehr ein knallhartes parteipolitisches Interesse von Babler und seiner SPÖ“, sagt FPÖ-Generalsekretär und Heimatschutzsprecher Michael Schnedlitz dazu. Und weiter: „Besonders zynisch ist die Prioritätensetzung der Sozialdemokraten: Für Breitensport und Vereine sitzt der Gürtel in Bablers Sportministerium eng, bei den Pensionisten wird sogar gekürzt – aber für linke NGOs werden in Windeseile 300.000 Euro Steuergeld aus den ‚letzten Sofaritzen’, wie es Holzleitner selbst formulierte, zusammengekratzt.“
Stellt sich die Frage, ob es eine Anti-Rassismus-Beratungsstelle wie ZARA überhaupt braucht. Die Antwort darauf gibt Zara selbst. Auf der Homepage des Vereines ist zu lesen: „Die Begriffe Schwarz und weiß werden im vorliegenden Report durch eine alternative Schreibweise gekennzeichnet. Diese Vorgehensweise wurde gewählt, um aufzuzeigen, dass es sich hier nicht um biologische Einteilungen oder gar um reelle Hautfarben handelt, sondern um soziale Konstrukte. Bei dem Begriff Schwarz handelt es sich um eine Selbstbezeichnung, die sich auf gemeinsame Erfahrungen bezieht. Der Begriff weiß wird kursiv geschrieben, um bewusst zu machen, dass er sich auf soziale, wirtschaftliche sowie politische Privilegien von Menschen bezieht, ebenso wie auf deren machtvollere Position in der Gesellschaft. Im Sinne des sensiblen Umgangs mit Sprache verwendet ZARA das sogenannte Gendersternchen (z. B. Berater*innen). Die rassistischen Wörter N**** und M*** werden nur angedeutet, um diese bewusst nicht zu reproduzieren. ZARA achtet darauf, von Rom*nja- und Sinti*zzefeindlichkeit zu sprechen und das Z-Wort sowie seine Andeutung zu vermeiden, da beides re-traumatisierend sein kann. Der Begriff Black, Indigenous and People of Colour (BIPoC) ist eine Selbstbezeichnung von Menschen, die Rassismus erfahren.“
Ideologische Grundlagen und umstrittene Selbstdefinition
Mit diesen Aussagen betreibt die angebliche Rassismus-Bekämpfungsstelle nichts anderes als blanken Rassismus. Sie diskriminiert Weiße, indem sie das Wort klein und kursiv schreibt. Auch die Behauptung, dass es sich bei Weißen nur um ein soziales Konstrukt handelt, das noch dazu privilegiert sein soll, ist mehr als absurd – und rassistisch. Diese Einstellung der eigenen autochthonen Bevölkerung gegenüber entspricht aber genau der eingeschränkten Denkweise dieser NGO. Inländer böse – Ausländer gut.
Die Realität sieht jedoch gänzlich anders aus. So wurden im vergangenen Jahr 41 Ausländer wegen Mordes verurteilt, 68 wegen Vergewaltigung, 24 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, 19 wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und 85 wegen sexueller Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Handlungen. Ob sich die österreichischen Opfer ob ihrer Hautfarbe dabei privilegiert gefühlt haben, enthüllt diese Statistik des Justizministeriums freilich nicht.
Was jedoch völlig normal bei den zahlreichen, in ähnlichen Gewässern fischenden NGOs, erkennbar ist, ist deren Täter-Opfer-Umkehr. So hat doch tatsächlich eine NGO unlängst dagegen protestiert, dass ein verurteilter Vergewaltiger unser Land verlassen muss. „Wer bei uns mordet, vergewaltigt oder raubt, hat sein Gastrecht verwirkt. Für Organisationen, die das nicht verstehen wollen und sich als Schutzschild für Kriminelle aufstellen, kann es nur eine Antwort geben: das sofortige Stoppen des staatlichen Geldhahns!“, so FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz.







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