Berlin. – Ob eine politische Forderung als legitime Position oder als verfassungsfeindlich wahrgenommen wird, hängt offenbar nicht nur vom Inhalt, sondern auch vom Sprecher ab. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Surveyexperiment von mehreren Politikwissenschaftlern, darunter Christian Stecker und Christina Juen, zur Wahrnehmung migrationspolitischer Aussagen im Umfeld der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz.
Für die Untersuchung wurden deutschlandweit 1.834 Personen befragt. Ihnen wurden vier Aussagen zum Staatsbürgerschaftsrecht vorgelegt. Der Clou: Die Aussagen wurden den Befragten entweder namenlos, einem Bundestagsabgeordneten oder einem CDU- beziehungsweise AfD-Abgeordneten zugeschrieben. Das Ergebnis wirkt wie ein Lehrstück über politische Lagerbildung in Zeiten der „Brandmauer“: Derselbe Satz wird je nachdem, ob die Union oder die AfD als Sprecher genannt wird, unterschiedlich bewertet.
Studie zeigt deutliche Unterschiede
Den Teilnehmern wurden unter anderem folgende Aussagen präsentiert: „Die deutsche Staatsangehörigkeit sollte grundsätzlich nach dem Abstammungsprinzip vergeben werden“, „Eine doppelte Staatsangehörigkeit sollte es grundsätzlich nicht geben“, „Eingebürgert werden sollte nur, wer Deutsch spricht und sich klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt“, „Deutsche mit Migrationshintergrund sollten nicht dieselben politischen Rechte haben wie Deutsche ohne Migrationshintergrund“.
Laut den Forschern ist die letzte Aussage eindeutig verfassungswidrig. Die übrigen Positionen seien dagegen mit der Verfassung vereinbar oder hätten zumindest der früheren Rechtslage entsprochen. Gerade deshalb fällt der Effekt der Sprecherzuschreibung besonders auf.
AfD-Zuschreibung verschiebt Wahrnehmung
Die Ergebnisse zeigen: Drei der vier Aussagen wurden deutlich kritischer bewertet, wenn sie angeblich von einem AfD-Politiker stammten. Wurden dieselben Aussagen hingegen einem CDU-Abgeordneten zugeschrieben, galten sie vielen Befragten als legitime politische Positionen. Dieser Effekt zeigte sich besonders deutlich bei Forderungen nach einer Einschränkung der doppelten Staatsbürgerschaft oder beim sogenannten Abstammungsprinzip. Beide Positionen rückten auf der Skala in Richtung „verfassungsfeindlich“, wenn die AfD als Absender genannt wurde.
Zwar verschoben sich die Bewertungen tendenziell um einen Skalenpunkt, wie Stecker betont. Ein völliger Sprung von „legitim“ zu „verfassungsfeindlich“ sei jedoch meist nicht erfolgt. Dennoch bleibt die Richtung eindeutig: Der Sprecher beeinflusst die moralische und demokratische Bewertung einer Aussage erheblich.
Unterschiede zwischen den Wählergruppen
Besonders bemerkenswert ist das bei CDU-Anhängern. Laut der Studie bewerteten selbst Unionswähler die Forderung nach Einschränkung doppelter Staatsbürgerschaften negativer, wenn sie von der AfD kam, obwohl dies inhaltlich lange eine klassische Position der Union war. Die politische Herkunft scheint somit wichtiger zu sein als die eigentliche Forderung. Bei AfD-Anhängern zeigte sich dagegen der gegenteilige Effekt: Aussagen wirkten auf sie eher legitim, wenn sie ausdrücklich von der AfD stammten.
Die Auswertung zeigt außerdem erhebliche Unterschiede zwischen den Parteianhängern. Insbesondere die Wähler von Grünen, SPD und Linken stuften migrationspolitische Restriktionen deutlich kritischer ein als die Anhänger von AfD oder CDU/CSU. Vor allem bei der Frage ungleicher politischer Rechte für Deutsche mit Migrationshintergrund gingen die Einschätzungen stark auseinander. Stecker zufolge ist es „bemerkenswert, wie viele AfD- und BSW-Anhänger ungleiche politische Rechte nicht für verfassungswidrig halten“.
Stecker sieht in den Ergebnissen einen Hinweis auf die zunehmende Polarisierung im deutschen Parteiensystem. Er formuliert es wie folgt: „Da die politische Polarisierung um die Brandmauer sehr tief ist, wird über Positionen im Lichte der Legitimität ihrer Sprecher gestritten.“ Laut Stecker könne das dazu beitragen, „kontroverse, aber demokratisch auszuhandelnde Positionen zu denormalisieren“.







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