Magdeburg/Blankenburg. – Wenige Tage vor der Bundestagswahl 2025 hat die Stadt Blankenburg im Harz einen vorgesehenen Wahlhelfer von seinem Wahlehrenamt entbunden. Zuvor hatte sich der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt mit dem Fall befasst und die Landeswahlleitung informiert. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Gordon Köhler hervor, wie das Bürgernetzwerk Ein Prozent berichtet. Der Betroffene war für den Wahlbezirk 3 „Zur Alten Schule“ vorgesehen. In dem Schreiben der Stadt wurde diese Entscheidung mit „Zweifeln an der Geeignetheit zur unparteiischen Ausübung des Wahlehrenamtes“ begründet. Köhler wollte deshalb unter anderem wissen, auf welcher Grundlage die Überprüfung erfolgt war und welche Stellen daran beteiligt gewesen waren.
Verfassungsschutz informierte Landeswahlleiterin
Laut Angaben der Landesregierung erhielt die Verfassungsschutzbehörde am 13. Februar 2025 Kenntnis von der Personalie. Einen Tag später gab sie diese Information an die Landeswahlleiterin weiter. Am 18. Februar wurde der Kreiswahlleiter einbezogen, der sich anschließend an die Stadt Blankenburg wandte. Bereits am 19. Februar wurde dem Wahlhelfer telefonisch mitgeteilt, dass er nicht eingesetzt werde. Die schriftliche Mitteilung folgte später. Zwischen der ersten Befassung des Verfassungsschutzes und der Entscheidung der Kommune lagen somit nur wenige Tage.
Nach „hinreichender Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt“ sei der Betroffene für den Einsatz als Wahlhelfer nicht geeignet gewesen. Die Informationen seien dabei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnen worden. Welche Erkenntnisse die Behörde zu ihrer Bewertung veranlassten, bleibt laut Ein Prozent offen.
Kriterien für Überprüfung bleiben offen
Auch der Umfang möglicher Überprüfungen vor der Bundestagswahl ist von Interesse. Köhler fragte die Landesregierung ausdrücklich, ob alle vorgesehenen Wahlhelfer auf ihre persönliche und politische Eignung überprüft worden waren. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, wollte er wissen, nach welchen Kriterien die einzelnen Personen ausgewählt wurden. Ebenso erkundigte er sich, ob politische Aktivitäten, Mitgliedschaften oder Äußerungen in sozialen Netzwerken bei diesen Prüfungen berücksichtigt wurden. Mit der parlamentarischen Anfrage sollte zudem ermittelt werden, wie viele Wahlhelfer 2025 einer gesonderten Prüfung unterzogen wurden und in wie vielen Fällen dies dazu führte, dass Personen nicht berufen oder wieder abberufen wurden.
Für die Berufung und Abberufung von Mitgliedern eines Wahlvorstands ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Im Fall von Blankenburg ging der Entscheidung jedoch eine Informationskette voraus, die vom Verfassungsschutz über die Landeswahlleitung und den Kreiswahlleiter bis zur Stadt reichte. Laut Landesregierung hätte der Betroffene gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen können. Ein Prozent erhofft sich von einer gerichtlichen Prüfung die Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über Wahlhelfer weitergegeben werden dürfen und welche rechtlichen Grenzen dabei gelten.
Landtagswahl 2026: Fragen zu VS und Wahlhelfern
Mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wollte Köhler außerdem wissen, ob Wahlhelfer erneut hinsichtlich ihrer politischen Betätigung, öffentlichen Äußerungen oder Mitgliedschaften überprüft werden sollen. Dabei wurde auch ausdrücklich danach gefragt, ob Erkenntnisse des Verfassungsschutzes oder anderer Sicherheitsbehörden eingeholt und an kommunale Wahlbehörden übermittelt werden könnten. Ein Prozent kritisiert, dass wesentliche Punkte offen blieben. Das Netzwerk befürchtet, dass politische Milieus auf Grundlage behördlicher Einschätzungen von Wahlvorständen ferngehalten werden könnten.





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