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Klimawahn vor Lebensqualität? Landbauer rechnet mit realitätsferner Gesetzeslogik ab

Udo Landbauer fordert eine Kurskorrektur bei Infrastruktur- und Genehmigungsverfahren, bei denen der Nutzen für die Bevölkerung im Zentrum steht. Am Beispiel blockierter Großprojekte kritisiert er eine Gesetzeslogik, die mehrere Aspekte aus den Augen verloren habe.

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Klimawahn vor Lebensqualität? Landbauer rechnet mit realitätsferner Gesetzeslogik ab

Der niederösterreichische LH-Stellvertreter Udo Landbauer sieht eine Schieflage in der aktuellen Umweltgesetzgebung zulasten von Infrastruktur, Sicherheit und regionaler Entwicklung.

© FPÖ Niederösterreich

St. Pölten. – Die Debatte um Infrastrukturprojekte und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) gewinnt in Niederösterreich erneut an Schärfe. Auslöser ist die Kritik von Verkehrslandesrat und LH-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ). Er ortet eine grundsätzliche Schieflage in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Seiner Meinung nach entfernen sich diese zunehmend von den realen Bedürfnissen der Bevölkerung. Das sehe man im Kleinen, wie im Großen, sagt Landbauer. Besonders deutlich werde das aus seiner Sicht im UVP-Gesetz: „Wenn im UVP-Gesetz das Wort Klima 66-mal vorkommt, der Mensch aber nur siebenmal, dann zeigt das sehr deutlich, wo die Prioritäten derzeit liegen und wo sie nicht liegen“. Die Schutz- und Sicherheitsinteressen der Menschen müssten wieder Vorrang haben, betont er.

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UVP-Verfahren: Kritik an Prioritätensetzung

Am Beispiel der seit Jahren verzögerten S8 Marchfeld-Schnellstraße zeigt Landbauer auf, wie sich Verfahren seiner Meinung nach verselbstständigt haben. Er fordert eine grundlegende Diskussion darüber, welchen Zweck UVP-Verfahren eigentlich erfüllen sollen. „Recht muss dem Bürger folgen. Es kann nicht sein, dass der Schutz eines Vogels, der in den Wintermonaten nach Nordafrika auswandert, wo kein Mensch weiß, ob das Tier jemals wieder zurückkommt, mehr wert ist als die Lebensqualität der Menschen im Marchfeld“, so Landbauer.

Laut dem FPÖ-Politiker würden Großprojekte wie die S8, die S34 oder der Lobautunnel nicht mehr nach ihrem Nutzen für die Bevölkerung beurteilt, sondern durch juristische Instanzen geschoben. Er kritisiert, dass die Vorhaben „von Gerichtsstube zu Gerichtsstube getragen“ würden: „Jahre- und jahrzehntelange Prüfungen, endlose Verzögerungen und dann marschiert alles wegen irgendwelchen akademischen Fragestellungen in die nächste Runde, während die Bevölkerung im Stau steht“, so die Kritik. Dazu komme noch der volkswirtschaftliche Schaden.

Parallelen zur Asyl- und Sicherheitspolitik

Für Landbauer beschränkt sich die Kritik nicht auf den Verkehrsbereich. Er zieht eine Verbindung zur Asyl- und Sicherheitspolitik und sieht ähnliche Mechanismen auch in der Judikatur. „Wir erleben seit Jahren eine völlig realitätsfremde Judikatur, die sich immer weiter vom Sicherheits-, Wohlstands- und Lebensinteresse der Bevölkerung entfernt. Der Schutz unserer Frauen und Kinder hat Nachrang, während Ausländerbanden straffrei davonkommen und grinsend aus dem Gerichtssaal herausspazieren“, so Landbauer. Auch hier fehle es aus seiner Sicht an Augenmaß: „Das sehen wir auch, wenn die Rechtsprechung illegale Wanderbewegungen begünstigt und jede Vernunft vermissen lässt“. Und genau dieselbe „kalte Brutalität“ erleben man inzwischen auch im Infrastrukturbereich.

Forderung nach Fokus auf das „Schutzgut Mensch“

Konkret fordert Landbauer eine stärkere Verankerung des Menschen als zentrales Schutzgut im UVP-Gesetz. Dabei gehe es nicht um symbolische Bekenntnisse, sondern um klare rechtliche Vorgaben. Neben der Lebensqualität sieht Landbauer auch wirtschaftliche Risiken. Verzögerte oder verhinderte Projekte hätten direkte Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Standortattraktivität. „Wenn Projekte wie die S8, oder die S34 nicht umgesetzt werden, geht Geld verloren, gehen Arbeitsplätze verloren und wird der Wirtschaftsstandort geschädigt“, warnt er. Da dürfe sich niemand mehr wundern, „dass Österreich permanent Schlusslicht ist“.

Besonders kritisch sieht er den Umgang mit vorhandenen Finanzmitteln: „Das Geld ist durch die Mauteinnahmen der ASFINAG genau für die Bürgerentlastungsprojekte da“. Dieses Geld müsse in die Infrastruktur fließen und dürfe nicht dazu missbraucht werden, „selbst verschuldete Budgetlöcher durch Sonderdividenden der Bundesregierung zu stopfen“.

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