Stadt Essen gab vergeblich 230.000 Euro aus, um AfD-Parteitag zu verhindern

230.000 Euro kostete der Versuch der Stadt Essen, den AfD-Parteitag zu verhindern. Trotz der hohen Kosten scheiterte das Vorhaben vor Gericht.

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Stadt Essen gab vergeblich 230.000 Euro aus, um AfD-Parteitag zu verhindern

LInke Demonstranten in Essen.

© IMAGO / Panama Pictures

Essen. – Nach Informationen von Nius hat die Stadt Essen rund 230.000 Euro ausgegeben, um den Bundesparteitag der AfD Ende Juni zu verhindern. Darin enthalten sind Ausgaben für Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung, die letztlich auf den Steuerzahler abgewälzt werden.

Laut Antwort der Stadt auf eine Anfrage der AfD im Stadtrat beliefen sich die Kosten für die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei auf rund 91.818 Euro. Weitere 13.500 Euro wurden für ein Rechtsgutachten ausgegeben. Weitere 124.900 Euro fielen für die Begleitung des Rechtsstreits an. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 230.218 Euro.

Kritik an Verschwendung öffentlicher Mittel

Christian Conrad, Rechtsanwalt der Kanzlei Höcker und Prozessvertreter der AfD, kritisierte gegenüber Nius die hohen Ausgaben scharf. Er bezeichnete die Kosten als „sinnlose Verschwendung“ und wies darauf hin, dass die erheblichen Ausgaben aufgrund der klaren Aussagen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von Anfang an vermeidbar gewesen wären.

Der Streit begann Ende Mai, als der Rat der Stadt Essen einen Nachtrag zum Vertrag über die Ausrichtung des Bundesparteitags der AfD verlangte. Die AfD sollte eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnen, die sicherstellen sollte, dass es zu keinen strafbaren Äußerungen oder Handlungen kommen würde. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde eine Vertragsstrafe von bis zu 500.000 Euro angedroht.

Umstrittenes Gutachten und gerichtliche Niederlage

Das juristische Vorgehen der Stadt stützte sich unter anderem auf ein Gutachten des Antifa-Soziologen Andreas Kemper. Kemper, dessen Gutachten mit zahlreichen Fehlern behaftet war, behauptete, der Parteitag könne eine Bühne für strafbare Äußerungen bieten. Diese Einschätzung wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zurückgewiesen, das das Gutachten als unwissenschaftlich bezeichnete und die Änderung des Mietvertrages für unwirksam erklärte.

Trotz des Gerichtsurteils hält die Stadt Essen an der wissenschaftlichen Relevanz des Gutachtens fest. Der Parteitag konnte schließlich wie geplant stattfinden und der Mietvertrag erwies sich als gültig.

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