Berlin. – Neue Zahlen aus der Strafverfolgungsstatistik zeigen eine auffällige Entwicklung bei Raubdelikten in Deutschland. So hatte im Jahr 2024 fast die Hälfte der wegen Raubes verurteilten Täter keine deutsche Staatsangehörigkeit. Laut einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD wurden im Jahr 2024 insgesamt 1.456 Personen wegen Raubes gemäß § 249 StGB verurteilt. 704 von ihnen waren keine deutschen Staatsbürger. Damit lag der Anteil der Nichtdeutschen bei 48,4 Prozent. Die Zahlen basieren auf der bundesweiten Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Für diese Statistik werden rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte ausgewertet.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei schweren Raubdelikten. So wurden im Jahr 2024 943 Personen wegen schweren Raubs (§ 250 StGB) verurteilt. Von diesen hatten 430 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 45,6 Prozent.
Häufung einiger Staatsangehörigkeiten
Unter den nichtdeutschen Tätern gibt es einige Staatsangehörigkeiten, die besonders häufig auftreten. Bei den Verurteilungen wegen Raubes stellten Syrer die größte Gruppe dar. An zweiter Stelle folgen Marokkaner, an dritter Stelle Rumänen. Auch bei schweren Raubdelikten liegt Syrien an der Spitze der häufigsten Staatsangehörigkeiten. Auf den Plätzen dahinter folgen Türken und erneut Rumänen.
Nicht nur bei Raubdelikten ist der Anteil nichtdeutscher Täter hoch. Ein ähnliches Muster zeigt sich auch bei Hehlerei (§ 259 StGB). Im Jahr 2024 wurden 1.361 Personen wegen dieses Delikts verurteilt. Von ihnen hatten 730 keine deutsche Staatsangehörigkeit, was einem Anteil von 53,6 Prozent entspricht. Somit stellten Nichtdeutsche die Mehrheit der verurteilten Hehler. Zu den häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe zählen insbesondere Polen, Rumänen und Türken.
Statistik bildet nur das jeweils schwerste Delikt ab
In der zugrunde liegenden Strafverfolgungsstatistik wird pro Gerichtsentscheidung jeweils nur das schwerwiegendste Delikt erfasst. Wird eine Person beispielsweise wegen mehrerer Straftaten verurteilt, so erscheint in der Statistik nur der schwerwiegendste Tatbestand. Dadurch können einzelne Delikte statistisch seltener erscheinen, wenn sie zusammen mit schwereren Straftaten abgeurteilt wurden. Die Zahlen bieten somit einen Überblick über die Struktur der verurteilten Täter, erfassen jedoch nicht jede einzelne Tatkonstellation vollständig.




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