Klimakleber wollen Umwelt schützen, belasten sie aber selbst

Die Klimakleber belasten mit ihren Aktionen die Umwelt – das hat ein Gericht in Oberösterreich festgestellt. Das Landesverwaltungsgericht wies zudem die Beschwerde der „Letzten Generation“ gegen die verhängten Geldstrafen ab. Lediglich die Höhe der Strafe wurde reduziert.

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Klimakleber wollen Umwelt schützen, belasten sie aber selbst
Mitglieder der "Letzten Generation" bei einer Straßenblockade in Wien© IMAGO / SEPA.Media

Linz. – Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat am Montag Beschwerden von Klimaextremisten gegen von der Polizei verhängte Geldstrafen abgewiesen. Lediglich die Höhe der Strafe wurde reduziert. Die Klimaextremisten hatten in ihrer Beschwerde geltend gemacht, „dass ihr Verhalten durch verfassungsgerichtlich gewährleistete Rechte gerechtfertigt sei und außerdem der Strafausschließungsgrund des rechtfertigenden und entschuldigenden Notstands vorliegen würde“, so das LVwG.

Umweltbelastung durch Staus

Das Gericht stufte das „Festkleben“ auf einer Straße, die von Fahrzeugen befahren wird, als Störung der öffentlichen Ordnung ein. Es handele sich um eine im Voraus geplante und konzertierte, aber bewusst nicht (fristgerecht) angemeldete Versammlung. Einen rechtfertigenden und entschuldigenden Notstand – für die Klimaextremisten der Klimawandel und das Fehlen eines wirksamen Klimaschutzes – sah das Landesverwaltungsgericht nicht gegeben. „Weder handelt es sich bei der verfahrensgegenständlichen Aktion um ein taugliches Mittel, das der Beseitigung eines Notstands unmittelbar dient, noch um das schonendste“, hieß es. Allein wegen der zusätzlichen Umweltbelastungen (etwa durch Staus) sei die Störaktion nicht das gelindeste Mittel, argumentierte das Gericht, wie der Kurier berichtet.

Vier Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ waren bereits im März mit einer Beschwerde gegen eine Geldstrafe vor dem LVwG OÖ gescheitert. Damals hatten sie die Strafe nur der Höhe nach und nicht inhaltlich bekämpft. Nun beschwerten sie sich in vollem Umfang. Das Gericht wies die Beschwerden als unbegründet ab, reduzierte aber die Geldstrafen auf 100 Euro pro Delikt und, da seit März eine neue Aktion hinzugekommen ist, auf 200 Euro pro Person. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig, die Klimaextremisten können jedoch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einlegen.

FPÖ fordert neuen Straftatbestand

Während FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber die Abweisung der Klage begrüßte und seine Partei die Einführung des Straftatbestandes der „Behinderung von Einsatzfahrten“ fordert, der insbesondere bei vorsätzlichen Straßenblockaden zur Anwendung kommen soll, erklärte sich die KPÖ Oberösterreich solidarisch mit den Mitgliedern der „Letzten Generation“. Sie lehnt die Kriminalisierung von Klimaprotesten durch Geldstrafen ab. „Straßenblockaden sind lästig, aber offenbar notwendig, um die Klimakrise nicht aus den Augen zu verlieren“, so Landessprecherin und Linzer Gemeinderätin Gerlinde Grünn.

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) begrüßte das Urteil und forderte „eine bundesweite Gesetzesänderung". Betroffene, die durch die Aktionen „in ihren vorgesehenen Aufgaben Schaden erleiden", sollten Schadenersatzansprüche stellen können. Auch das Strafrecht müsse verschärft werden. Die Straßenblockaden sind für den SPÖ-Politiker „eine unerträgliche Provokation einer irregeleiteten Minderheit".