Augsburg. – Nach der kirchlichen Trauung des Identitären-Aktivisten Maximilian Märkl in der Wallfahrtskirche St. Michael im schwäbischen Violau beschäftigt sich das Bistum Augsburg mit den Umständen der Eheschließung. Laut der Diözese wird derzeit geprüft, wie es zur Wahl dieses bekannten Wallfahrtsortes als Ort der Trauung kommen konnte, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. Die Hochzeit fand nach dem Ritus der Alten Messe statt.
Bistum kündigt Prüfung an
Zur Feier reisten zahlreiche Gäste aus dem deutschsprachigen Raum an. Unter den Anwesenden befanden sich demnach auch Vertreter und Unterstützer der Identitären Bewegung. „Wie es dazu kam, dass ein überregional bekannter Wallfahrtsort im Bistum Augsburg als Eheschließungsort zur Verfügung gestellt wurde, ist noch Gegenstand der Prüfung“, zitiert die Zeitung einen Sprecher des Bistums. Künftig werde „strikt darauf geachtet, dass bei vergleichbaren Anfragen auch die Kompatibilität des Charakters des Trauungsortes mit dem Ansinnen der Brautleute angemessen Berücksichtigung findet“, teilte das Bistum weiter mit.
Gleichzeitig verwies die Diözese auf die kirchenrechtlichen Vorgaben für die Spendung des Ehesakraments. Demnach werden bei den vorgeschriebenen Vorbereitungen ausschließlich rechtlich relevante Ehehindernisse geprüft. Dazu erklärte das Bistum: „Grundsätzliche Fragen zur Übereinstimmung der Brautleute mit katholischen Glaubensinhalten und damit auch zu ihrer Zustimmung zum jüdisch-christlichen Menschenbild sind nicht Gegenstand.“ Nach Darstellung der Diözese seien die Voraussetzungen, einem katholischen Gläubigen die kirchliche Eheschließung zu verwehren, grundsätzlich hoch.
Trauung nach altem Ritus
Die Eheschließung wurde nicht vom örtlich zuständigen Pfarrer vorgenommen. Stattdessen leitete ein Geistlicher der Priesterbruderschaft St. Petrus die Zeremonie. Die Gemeinschaft untersteht direkt dem Heiligen Stuhl in Rom und nicht dem jeweiligen Ortsbischof. Die Priesterbruderschaft verwies auf ein „geistliches Geschehen“ und einen „sehr persönlichen Bereich“ und erklärte, man äußere sich „grundsätzlich nicht zu einzelnen Sakramentenspendungen und deren näheren Umständen“. Man versichere jedoch, dass das Vorgehen des beteiligten Geistlichen „in vollem Umfang seinem seelsorglichen Auftrag sowie den kirchenrechtlichen Vorgaben entsprach“.







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