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Goldene Morgenröte verboten: Teils hohe Haftstrafen für Funktionäre

Die griechische Justiz stuft die neofaschistische Partei als kriminelle Organisation ein. Parteichef Michaloliakos muss für 13 Jahre hinter Gitter.
Stefan Juritz
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1 Min.
Goldene Morgenröte verboten: Teils hohe Haftstrafen für Funktionäre
(Bild: US Air Force /Incirlik Air Base [CC0])

Die griechische Justiz stuft die neofaschistische Partei als kriminelle Organisation ein. Parteichef Michaloliakos muss für 13 Jahre hinter Gitter.

Athen. – Vor zwei Wochen kam es im mehrjährigen Mammutprozess gegen die „Goldene Morgenröte“ endgültig zu einem Urteil. Das Gericht erklärte die neofaschistische Partei zur kriminellen Organisation und verurteilte rund 50 Parteimitglieder zu teils hohen Haftstrafen.

13 Jahre Haft für Parteichef

Der Gründer und Parteichef Nikolaos Michaeloliakos muss etwa eine 13-jährige Haftstrafe antreten. „Ich bin stolz, dass sie mich wegen meiner Ideen ins Gefängnis bringen“, erklärte er laut Zuerst!-Bericht gegenüber griechischen Journalisten. Eines Tages werde seine Partei Recht bekommen „von der Geschichte und vom Volk“. Michaloliakos hatte den Prozess bereits in der Vergangenheit als „Schauprozess“ und „Komplott“ bezeichnet.

Am Donnerstag traten er und mehrere andere Verurteilte ihre Haft an. Anders hingegen Parteivize Christos Pappas: Er ließ über seinen Anwalt ausrichten, dass er sich den Behörden nicht stellen werde. Laut griechischen Medien konnte Pappas bis dato nicht ausfindig gemacht werden. Auch auf ihn wartet eine 13-jährige Haftstrafe wegen Führung einer kriminellen Organisation.

Die „Goldene Morgenröte“ wurde bei der Parlamentswahl 2015 drittstärkste Partei in Griechenland. 2019 scheiterte sie allerdings an der Drei-Prozent-Hürde.

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