München. – Die Anwendung des umstrittenen § 188 des Strafgesetzbuches, der ehrverletzende Äußerungen wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt, ist in Bayern in den vergangenen Jahren spürbar angestiegen. Wie aus einer Antwort des Bayerischen Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Rene Dierkes hervorgeht, wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 575 Ermittlungsverfahren registriert, davon 331 im Jahr 2024 und 244 im Jahr 2025.
Dynamischer Anstieg der Fallzahlen
Ein Blick auf die Entwicklung seit 2020 verdeutlicht die Dynamik. Während zu Beginn des Beobachtungszeitraums nur einige Dutzend Verfahren eingeleitet wurden, stieg die Zahl in den folgenden Jahren deutlich an. Ab 2022 beschleunigte sich diese Entwicklung, ehe sie in den Jahren 2024 und 2025 auf hohem Niveau leicht zurückging. Insgesamt hat sich die Zahl der Fälle innerhalb weniger Jahre vervielfacht.
Auffällig ist zudem, dass sich der Großteil der Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige richtet. Die Daten zeigen, dass insbesondere in Jahren mit hohen Fallzahlen auch die Zahl der identifizierten Beschuldigten stark anstieg. Parallel zur Zunahme der Ermittlungsverfahren ist auch ein deutlicher Anstieg der Verurteilungen zu beobachten. Während in den Jahren 2020 und 2021 nur einzelne Verurteilungen registriert wurden, stiegen die Zahlen in den darauffolgenden Jahren kontinuierlich an und erreichten im Jahr 2024 einen deutlich höheren Wert.
Kaum Daten zu Hintergründen der Verfahren
Zu zentralen Fragen der weiteren Verfahrensverläufe liefert das Ministerium keine detaillierten Angaben. Insbesondere bei der Frage, wie viele Verfahren zu Anklagen oder Einstellungen geführt haben, wird auf den erheblichen Aufwand verwiesen, der mit einer umfassenden Auswertung verbunden wäre.
Auch hinsichtlich der konkreten Umstände der Verfahren bleiben viele Fragen offen. So lässt sich beispielsweise nicht statistisch nachvollziehen, ob die Ermittlungen aus Äußerungen in Sozialen Netzwerken, aus öffentlichen Reden oder aus Veröffentlichungen resultieren. Das Ministerium verweist darauf, dass entsprechende Daten nicht systematisch erfasst werden und eine automatisierte Auswertung daher nicht möglich ist.
Verfahren betreffen auch politische Amtsträger
Ein Teil der Ermittlungen steht im Zusammenhang mit Äußerungen gegenüber politischen Mandatsträgern auf kommunaler Ebene. Über die Jahre hinweg wurden hier wiederholt Verfahren registriert, wobei in jüngerer Zeit höhere Werte erreicht wurden. Die Auswertung der Tatverdächtigen zeigt, dass die große Mehrheit von ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Zwar werden auch andere Nationalitäten erfasst, diese spielen jedoch zahlenmäßig eine deutlich geringere Rolle.
Unterdessen bleiben zahlreiche Detailfragen zur Anwendung des § 188 StGB unbeantwortet. Dazu zählen unter anderem Aspekte wie die politische Herkunft von Anzeigen, mögliche Mehrfachbeschuldigungen oder die parallele Anwendung anderer Straftatbestände. In diesen Fällen verweist die Staatsregierung wiederholt auf fehlende Datengrundlagen oder den unverhältnismäßigen Aufwand bei der Auswertung.





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