Berlin. – Die Bundesregierung treibt eine umfassende Reform der Nachrichtendienste voran, doch zentrale Fragen zur Begründung neuer Befugnisse bleiben offen. Das wird sowohl in parlamentarischen Anfragen als auch in Medienberichten über konkrete Gesetzespläne deutlich.
Mehr Befugnisse für den BND
Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist ein Gesetzentwurf aus dem Kanzleramt, der dem Bundesnachrichtendienst (BND) deutlich weitergehende Möglichkeiten einräumen soll, wie Medien bereits im Dezember 2025 berichteten. Demnach soll der Auslandsgeheimdienst künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen können, beispielsweise durch Cyberoperationen oder Sabotage im Ausland.
Die Bundesregierung begründet die Reform damit, dass die Leistungsfähigkeit der Dienste gestärkt und der Anschluss an internationale Partner hergestellt werden soll. Bislang wurden jedoch keine konkreten Beispiele dafür dargelegt, wann bestehende Befugnisse nicht ausreichen. Genau hier setzt eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion an. Sie wollte unter anderem wissen, in wie vielen Fällen der BND in den vergangenen Jahren Maßnahmen nicht durchführen konnte, weil ihm die rechtlichen Grundlagen fehlten. Laut Antwort der Bundesregierung existieren dazu keine statistischen Erhebungen – eine Datensammlung werde nicht als zweckmäßig angesehen.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Tobias Matthias Peterka, sieht darin ein grundlegendes Problem: „Zusätzliche BND-Befugnisse können mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sein. Ohne nachvollziehbare Datengrundlage und bei gleichzeitig abgelehnter Datenerhebung wird die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten faktisch unterlaufen.“ Die Fraktion kündigte an, die Bundesregierung erneut zu befragen.
Umbau der Geheimdienstkontrolle parallel geplant
Parallel zu den Plänen für neue Befugnisse arbeitet die Bundesregierung an einer Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste. Laut aktuellen Recherchen von WDR und NDR sollen Überwachungsmaßnahmen künftig nicht mehr von der sogenannten G10-Kommission genehmigt werden. Stattdessen soll der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zusätzliche Aufgaben übernehmen. Künftig soll er auch über gezielte Überwachungsmaßnahmen gegen einzelne Personen entscheiden. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage ist in Vorbereitung. Hintergrund ist unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Professionalisierung der Kontrolle verlangt.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts vereinbart wurde, mit der sowohl die Handlungsfähigkeit der Dienste als auch die Kontrollstrukturen verbessert werden sollen.
Die geplante Neuordnung ist jedoch umstritten. Befürworter erwarten effizientere Abläufe und eine bessere Übersicht über nachrichtendienstliche Maßnahmen. Kritiker warnen hingegen vor möglichen Risiken. So wird befürchtet, dass sensible Informationen stärker zentralisiert werden könnten. Auch innerhalb der Opposition gibt es Stimmen, die eine weitere Stärkung der parlamentarischen Kontrolle fordern, um eine ausreichende Aufsicht sicherzustellen.






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