Thüringen: Gericht hebt Windradverbot in Wäldern auf

Windkraftanlagen in thüringischen Wäldern gibt es nur mit ausreichender Begründung. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll diese Regelung nun ausgehebelt werden.
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Erfurt. – Wie die thüringische Energieministerin Anja Siegesmund (Grüne) ankündigte, soll das Verbot von Windkraftanlagen in Wäldern zeitnah gekippt werden. Der Beschluss habe Thüringen in der Energiewende „unnötig lange aufgehalten“. Die jetzige Regelung war noch als Zugeständnis der CDU für die rot-rot-grüne Opposition vom Landtag verabschiedet worden. Indessen urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Gliedstaaten der Bundesrepublik in dieser Angelegenheit keine Gesetzgebungsbefugnis innehätten.

Siegesmund eigentlich als Förderin von Waldgebieten bekannt

Die Klage ging von Waldbesitzern aus, die eine Änderung erwirken konnten. Laut Ansicht des Verfassungsgerichtshofes dürfen die Länder nur für kommunale Gebiete ein Verbot aussprechen, beispielsweise in Wohngebieten. Die Entscheidung wurde mit dem Eingriff in das Privateigentum der Waldbesitzer begründet. Ähnliche Regelungen wie in Thüringen sind bislang in anderen Bundesländern der Normalzustand.

Die Energieministerin, designierte Präsidentin des Kirchentages und Mitglied des Bundesrates Siegesmund war bislang als bekannte Förderin von Waldgebieten bekannt. Auch Ministerpräsident Ramelow (Linke) äußerte sich positiv zu Gesetzesänderung. Er bezeichnete die alte Regelung als „ideologisch getriebene Verbotsregelung“, die von CDU, FDP und AfD gestützt worden wäre. Er bezeichnete den „Waldumbau mit Erträgen aus Windkraftanlagen“ als „zulässig und sinnvoll“. Eine Regelung für Naturschutzgebiete bleibt offen, auch sie wären von einem Verbot nicht grundsätzlich geschützt.