Freilich #34: Am Weg zur Volkspartei?

Steiermark: Schwarz-Blau fordert bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren

Die steirischen Regierungsparteien fordern ein bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren sowie eine Reform der EMRK. Damit wollen sie Kinder vor religiösem Zwang schützen und die Rückführung straffälliger Migranten erleichtern.

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Steiermark: Schwarz-Blau fordert bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren

Sowohl die ÖVP als auch die FPÖ betrachten das Kopftuch als ein Zeichen der Unterdrückung beziehungsweise „ehrenkulturelle Fehlentwicklungen“. (Symbolbild)

© IMAGO / photothek

Graz. – Die Regierungsfraktionen von FPÖ und ÖVP im steirischen Landtag haben am Dienstag zwei Anträge vorgelegt. Darin fordern sie die Landesregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung für ein bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren sowie für eine Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einzusetzen. Laut den Initiatoren sollen beide Vorhaben dem Schutz von Kindern und der Bewältigung migrationspolitischer Herausforderungen dienen.

Kritik am „Kinderkopftuch“

Mit dem geplanten Kopftuchverbot sollen junge Mädchen nach Angaben der Antragsteller vor religiösem Zwang, ideologischer Einflussnahme und gesellschaftlichem Druck bewahrt werden, heißt es in einer Presseaussendung. Der Antrag beruft sich dabei auf internationale Studien und pädagogische Einschätzungen. Demnach sei das Kopftuch bei Kindern nicht als Ausdruck individueller Religionsfreiheit, sondern als Zeichen für Unterdrückung, Abgrenzung und Frühsexualisierung zu bewerten. Insbesondere in Schulen entstehe ein sozialer Druck, der das Tragen des Kopftuchs bei Mädchen fördere, während gleichaltrige Mädchen, die westlich gekleidet sind, benachteiligt würden.

„Kein Ausdruck von Freiheit“

In diesem Zusammenhang erklärt FPÖ-Klubobmann Marco Triller, dass es die Pflicht der Politik sei, Kindern die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen – „ohne ideologischen Zwang und ohne religiöse Bevormundung“. Das Tragen eines Kopftuchs im Kindesalter sei kein Ausdruck von Freiheit, „sondern in vielen Fällen das Ergebnis von Druck, Kontrolle und Ausgrenzung“.

Auch der ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer unterstützt den Antrag und betont dessen kulturelle Dimension. Der Antrag solle die Bemühungen auf Bundesebene, ein verfassungskonformes Kopftuchverbot einzuführen, unterstützen. Denn man müsse „selbstbewusst zu dem stehen, was unsere Kultur und unseren Zusammenhalt seit Jahrzehnten ausmacht“. Religionsfreiheit sei natürlich ein hohes Gut, ergänzt er, „ehrenkulturelle Fehlentwicklungen, wie das Tragen eines Kopftuches bei Kindern, wollen wir aber nicht weiter hinnehmen“.

EMRK als Hürde für Rückführungen

Parallel zur Debatte um das Kopftuchverbot fordern die beiden Fraktionen eine Reform der EMRK. Ihrer Ansicht nach ist die Menschenrechtskonvention, die 1950 unter anderen geopolitischen Bedingungen beschlossen wurde, nicht mehr auf die heutigen migrationspolitischen Herausforderungen zugeschnitten. Insbesondere Artikel 3 der Konvention, der Abschiebungen selbst bei erheblichen Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit erschwert, wird kritisiert. „Eine Konvention, die in ihrer aktuellen Form keine differenzierte Rückführung, insbesondere von straffälligen Drittstaatsangehörigen ermöglicht, ist nicht mehr zeitgemäß“, so die beiden. Es brauche eine „Modernisierung“, die den Mitgliedstaaten mehr Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung einer der Realität entsprechenden Asylpolitik biete.

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