Schwerin. – In Mecklenburg-Vorpommern stehen die Anerkennungsverfahren und Einsatzbedingungen ausländischer Ärzte zunehmend in der politischen Kritik. Zwei Kleine Anfragen des AfD-Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes werfen ein Schlaglicht auf mögliche Defizite bei Kontrolle, Aufsicht und Datenerhebung im Gesundheitswesen. Die Antworten der Landesregierung deuten darauf hin, dass es im Land bislang keine systematische statistische Grundlage gibt, um Risiken für Patienten umfassend bewerten zu können.
Fehlende Standards und wenig Kontrolle
Laut dem AfD-Gesundheitspolitiker Fernandes werden Mediziner mit befristeter Berufserlaubnis teilweise eingesetzt, ohne dass die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung festgestellt wurde. „Schwarz auf weiß wird hier bestätigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern Ärzte mit befristeter Berufserlaubnis ohne festgestellte Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung, ohne Einsatzbeschränkungen, ohne verbindliche Aufsichtsstandards und ohne statistische Kontrolle im Klinikalltag eingesetzt werden“, kritisiert Fernandes.
In ihrer Antwort räumt auch die Landesregierung ein, dass es keine verbindlich festgelegten Mindeststandards gibt: „Für Ärztinnen und Ärzte mit befristeter Berufserlaubnis gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine verbindlich festgelegten Mindeststandards für Aufsicht, Supervision oder unmittelbare fachliche Kontrolle.“
Keine Statistik über Prüfungen und Durchfallquoten
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die fehlende Datenerhebung. „Es existieren keine landesrechtlichen Vorgaben zur Einsatzpraxis, keine Mindeststandards für Aufsicht und keine zentrale Erfassung von Fachsprachen-, Kenntnis- oder Gleichwertigkeitsprüfungen.“ Durchfallquoten, Wiederholungen oder Verlängerungen würden trotz nicht bestandener Prüfungen nicht erfasst.
Tatsächlich bestätigt die Landesregierung, dass keine Statistik über Durchfallquoten geführt wird: „Das Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern führt keine Statistik über Durchfallquoten bei Fachsprachen- oder Kenntnis-/Gleichwertigkeitsprüfungen ausländischer Ärztinnen und Ärzte.“
Aufsicht liegt bei den Kliniken selbst
Besonders brisant ist, dass die Verantwortung für die Überwachung hauptsächlich bei den Einrichtungen selbst liegt – „also genau dort, wo der Personaldruck am größten ist“, kritisiert Fernandes. Das sei kein Kontrollsystem, „sondern ein institutionalisierter Interessenkonflikt“. Auch bei möglichen Zwischenfällen sieht Fernandes ein Problem. Demnach werde behauptet, dass das staatliche Schutzgebot gegenüber Patienten gewahrt bleibe. Er sieht darin allerdings lediglich „eine Behauptung ohne Datengrundlage“. Denn laut Regierung liegen zu Vorfällen im Zusammenhang mit Qualifikationsherkunft keine belastbaren Informationen vor. Fernandes wirft der Landesregierung vor, nicht einmal beurteilen zu können, ob Risiken bestehen: „Rot-Rot weiß nicht, ob es Probleme gibt, und verkauft genau dieses Nichtwissen als Patientenschutz.“
Haftung und Verantwortung bei Schäden
Im Fokus steht außerdem auch die Frage, wer haftet, wenn Patienten durch unzureichend qualifizierte Ärzte geschädigt werden. Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf Ärzte, Kliniken, Kammern und sogar die Polizei.
Gleichzeitig wolle die Landesregierung die Anerkennungsverfahren weiter beschleunigen und die Weiterbildungszeit verkürzen – „ohne jede Datengrundlage, um die Auswirkungen dieser Praxis auf die Patientensicherheit bewerten zu können“, kritisiert Fernandes. Damit werde ein System beschleunigt, „dessen Risiken man nicht einmal misst“. Er fordert daher, verbindliche landesrechtliche Einsatz- und Aufsichtsstandards festzulegen, den Einsatz von Ärzten mit befristeter Berufserlaubnis in hochsensiblen Bereichen klar zu reglementieren und die Aufsicht aus dem alleinigen Verantwortungsbereich der Kliniken herauszulösen.





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