Berlin. – Die Bundesregierung steht in der Kritik, da sie sich nicht zu einem bundesweiten Verbot umstrittener körpernaher Konzepte in Kindertageseinrichtungen durchringen will. Anlass ist eine parlamentarische Anfrage mehrerer AfD-Abgeordneter zur staatlichen Förderung sexualpädagogischer Projekte und zu den dabei geltenden Standards.
Nach Einschätzung der Fragesteller bleibt offen, welche Programme konkret unterstützt werden, welche Methoden dabei zum Einsatz kommen und wie Risiken für Kinder ausgeschlossen werden sollen. Die Bundesregierung verweist hingegen auf die Zuständigkeit der Bundesländer.
Streit um „Original Play“ und ähnliche Ansätze
Im Mittelpunkt der Debatte steht das Konzept „Original Play“, bei dem Erwachsene durch körperliche Nähe und Raufen „spielerisch“ mit Kindern in Kontakt treten. Fachleute ordnen den Ansatz als nicht ausreichend wissenschaftlich abgesichert ein.
Auch einzelne Bundesländer haben bereits deutlich Stellung bezogen. So erklärte das Bayerische Staatsministerium im Jahr 2019, dass „Original Play“ in bayerischen Kindertageseinrichtungen nichts zu suchen habe, da es nicht mit den Anforderungen des Kinderschutzes vereinbar sei. Obwohl auch die Bundesregierung das Konzept ablehnt, fehlt bislang eine bundesweit verbindliche Regelung.
AfD fordert verbindliche Ausschlusskriterien
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Angela Rudzka sieht im Verhalten der Bundesregierung ein politisches Versagen. Sie fordert ein klares Verbot aller Konzepte, die körperliche Nähe zwischen fremden Erwachsenen und kleinen Kindern pädagogisch legitimieren. „Kinder brauchen Schutz und Sicherheit. Das ist mit jeder Art von Sexualisierungs- und Körperkontaktkonzepten unvereinbar“, erklärte sie dazu in einer Aussendung. Wer Verantwortung auf die Länder abschiebe und kein klares Verbot ausspreche, lasse die Kinder im Stich, so die Kritik. Außerdem wird kritisiert, dass keine vollständige Übersicht darüber vorliegt, welche Projekte im Bereich Sexualpädagogik mit Bundesmitteln unterstützt werden und welche Inhalte dabei vermittelt werden. Mit der Anfrage sollten Standards, Kontrollmechanismen und mögliche Ausschlusskriterien offengelegt werden.





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