Berlin. – Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Christopher Drößler und weiterer Abgeordneter seiner Fraktion bislang unveröffentlichte Sonderauswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 vorgelegt. Die Datensätze schlüsseln die Opfer schwerer Straftaten danach auf, welche Staatsangehörigkeit die beteiligten Tatverdächtigen hatten. Erfasst wurden Gewaltkriminalität, Mord und Totschlag, schwere Sexualdelikte, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Raubdelikte.
Während die Sonderauswertungen zur Gewaltkriminalität bereits deutliche Unterschiede zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen erkennen lassen, zeigen die neuen Zahlen im Deliktsbereich Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen ein besonders starkes Ungleichgewicht. Die Auswertung unterscheidet dabei nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht von Tatverdächtigen und Opfern. Bei den Tötungsdelikten umfasst die Auswertung sowohl versuchte als auch vollendete Taten.
Auffällige Opferverteilung
Die Auswertung weist für das Jahr 2025 insgesamt 1.398 deutsche Opfer aus, die in Fällen registriert wurden, an denen mindestens ein deutscher Tatverdächtiger beteiligt war. Hinzu kommen 396 nichtdeutsche Opfer in diesen Fällen. Demgegenüber wurden in Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen 816 deutsche Opfer registriert sowie 866 nichtdeutsche Opfer. Damit wurden in Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen mehr als doppelt so viele deutsche Opfer registriert wie nichtdeutsche Opfer in Fällen mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen. Das entspricht einem Verhältnis von rund 2,1 zu 1.
Die Sonderauswertung enthält zudem eine Differenzierung nach dem Geschlecht der Opfer. Bei Fällen mit mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen wurden 319 deutsche weibliche Opfer registriert. Dem stehen 97 nichtdeutsche weibliche Opfer in Fällen mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von rund 3,3 zu 1.
Staatsangehörigkeiten im Überblick
Die Sonderauswertung differenziert auch in diesem Deliktsbereich nach einzelnen Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen. Die höchste Zahl deutscher Opfer entfällt unter den einzeln ausgewiesenen nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten auf t��rkische Tatverdächtige (93), gefolgt von irakischen und polnischen Tatverdächtigen (jeweils 43), syrischen (42), rumänischen (32) und afghanischen Tatverdächtigen (29). Bei den übrigen in der Sonderauswertung erfassten Staatsangehörigkeiten, darunter die marrokanische, serbische, tunesische und ukrainische, liegen die Opferzahlen teils deutlich niedriger. Bei Fällen mit mindestens einem deutschen Tatverdächtigen waren unter den nichtdeutschen Opfern türkische Staatsangehörige (67) die größte Gruppe, vor syrischen (53), polnischen (29), ukrainischen (27) und afghanischen Opfern (16).
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf methodische Einschränkungen hin. Die PKS zählt die Häufigkeit des „Opferwerdens“, nicht zwingend einzelne Personen. Eine Person kann also mehrfach erfasst sein. Außerdem können einem Fall mehrere Opfer und mehrere Tatverdächtige zugeordnet sein. Entscheidend ist zudem: Es handelt sich bei der PKS um eine Ausgangsstatistik. Erfasst wird der Zeitpunkt, zu dem die Polizei ihre Ermittlungen abschließt und die Akten an Staatsanwaltschaft oder Gericht weitergibt – nicht zwingend der Tatzeitpunkt. Dennoch sind diese Zahlen politisch heikel, weil sie eine Seite der Kriminalitätsdebatte sichtbar machen, die in der öffentlichen Darstellung oft hinter allgemeinen Formeln verschwindet.





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