Berlin. – Nach dem EuGH-Urteil zur pauschalen Asylberechtigung afghanischer Frauen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2025 insgesamt 33.797 afghanische Frauen als asylsuchend registriert. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Den Angaben zufolge stellten im Jahr 2025 insgesamt 74.274 Frauen in Deutschland einen Asylantrag. Mit großem Abstand kamen die meisten Antragstellerinnen aus Afghanistan. Von den 33.797 afghanischen Frauen waren 15.519 minderjährig und 18.278 volljährig. Damit stammte fast jede zweite weibliche Asylbewerberin aus Afghanistan.
EuGH: Afghaninnen grundsätzlich schutzberechtigt
Bereits im Oktober 2025 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Frauen in Afghanistan aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit als verfolgt gelten. Der Gerichtshof erklärte, dass Maßnahmen wie Zwangsverheiratung, fehlender Schutz vor häuslicher Gewalt, eingeschränkter Zugang zu Bildung und Arbeit sowie die Verpflichtung zur Vollverschleierung „in ihrer Gesamtheit“ als Verfolgung einzustufen seien. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass afghanische Frauen keinen individuellen Nachweis persönlicher Verfolgung mehr erbringen müssen. Schon die Tatsache, dass sie Frauen aus Afghanistan sind, könne ausreichen, um die Flüchtlingseigenschaft zu begründen.
Auslöser dieser Entscheidung waren zwei Verfahren aus Österreich. In diesen Fällen hatten eine Frau und ein Mädchen lediglich subsidiären Schutz erhalten. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof legte die Fälle daraufhin dem Europäischen Gerichtshof vor. Luxemburger Richter erklärten zudem, dass Zwangsverheiratungen als eine Form der Sklaverei angesehen werden könnten. Das Gericht wertete weitere Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens als systematische Verletzung fundamentaler Rechte.
Tausende Afghaninnen als Flüchtlinge anerkannt
Parallel zum EuGH-Urteil zeigen die Zahlen der Bundesregierung eine hohe Zahl an Schutzanerkennungen für afghanische Frauen. Im Jahr 2025 entschied das BAMF über 35.173 Asylverfahren afghanischer Frauen. In 30.081 Fällen wurde Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Hinzu kamen 1.886 Anerkennungen als Asylberechtigte gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes.
Laut Bundesregierung lag die Gesamtschutzquote bei afghanischen Frauen bei 91,4 Prozent. Bereinigt um formelle Entscheidungen betrug sie sogar 99,9 Prozent. Auch geschlechtsspezifische Verfolgung spielte laut Bundesregierung eine zentrale Rolle. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 22.533 Frauen als Flüchtlinge anerkannt, da sie aufgrund ihres Geschlechts verfolgt wurden. Allein 20.056 dieser Fälle entfielen auf Afghaninnen.
Kritik an EuGH-Entscheidung
Die Entscheidung des EuGH hatte bereits im Herbst kontroverse Reaktionen ausgelöst. Die SPÖ-Europaabgeordnete Elisabeth Grossmann bezeichnete das Urteil als richtigen Schritt, „um ein Zeichen gegen die jüngsten antifeministischen und explizit frauenfeindlichen Strukturen im Land zu setzen“.
Kritik kam hingegen von der FPÖ-Europaabgeordneten Petra Steger. Der EuGH schaffe damit „ein generelles Asylrecht für alle Frauen“, erklärte sie. Dies sei „weltfremd“. Statt großzügiger Asylregelungen brauche es strengere nationale Maßnahmen und eine Überprüfung bestehender Asylbescheide afghanischer Männer. Auch der AfD-Politiker René Springer äußerte sich ablehnend. „Afghanische Frauen haben Anspruch auf Asyl, nur weil sie Frauen sind. Über Familiennachzug können dann ALLE Angehörigen nachkommen. Eine gesichtslose Bürokratie entscheidet hier über das Schicksal unserer Zivilisation“, schrieb er damals auf der Kurznachrichtenplattform X.
Familiennachzug bleibt bedeutender Faktor
Die Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass der Familiennachzug tatsächlich eine wichtige Rolle spielt. Im Jahr 2025 erhielten 4.612 afghanische Frauen Flüchtlingsschutz als Familienangehörige, 83 weitere wurden im Rahmen des Familienasyls anerkannt. Der Anteil des Familienschutzes an allen anerkannten afghanischen Frauen lag 2025 bei 14,7 Prozent.







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